PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Tatort
Der Tatort ist in der Kriminalistik der Ort, an welchem eine Straftat begangen wurde. Dabei spielt der Aufenthaltsort oder Wohnsitz des Täters zunächst keine Rolle. Der Tatort ein wichtiger Standort, weil hier oft die meisten Spuren zu finden sind. Je nach Rechtssystem der einzelnen Staaten kann ein Strafprozess in dem Staat durchgeführt werden, in dessen Hoheitsgebiet die Tat begangen wurde oder dessen Staatsangehörigkeit der Täter besitzt. In Deutschland ist rechtliche Grundlage für die örtliche Zuständigkeit der ermittelnden Polizei und Staatsanwaltschaft der § 143 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Im Rahmen der Ermittlungen ist die örtliche Polizei gemäß § 163 StPO für die Dokumentation der Tat und die weitere Verfolgung zuständig. Im Einzelfall gelten die Polizeigesetze der Bundesländer. Ausnahmen sind zum Beispiel Terrorismus und Spionage. Gleichwohl kann eine Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle, manchmal auch gleich vor Ort erhoben werden. Letzter Fall trifft insbesondere beim Einsatz der Polizei zu, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall. Bei der Internetkriminalität ist der Tatort oft ein Hauptproblem, weil dieser sich meist in einem anderen Staat befindet.[1]
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Helmut Satzger: Internationales und Europäisches Strafrecht, 2. Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2008, Seite 60
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |