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Prämiensparen
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Beim Prämiensparen handelte es sich um eine besondere Form des Sparvertrags, bei dem neben dem Sparzins eine Sparprämie vom Kreditinstitut gezahlt wurde. Aufgrund der niedrigen Zinsen ist diese Anlageform heutzutage in Deutschland kaum noch üblich
Geschichte
Das Prämiensparen wurde 1950 durch die Volksbanken eingeführt, von den Sparkassen übernommen und ermöglichte den Sparern zunächst an Stelle des Anspruchs auf Verzinsung die Beteiligung an einer Prämienauslosung aus den im Prämienfonds angesammelten Zinsen.[1] Dabei gibt es, wie beim Sparbuch, Zinsen, die von der Bank festgelegt werden. Es muss ein fester, bei Vertragsabschluss festgelegter Betrag über eine bestimmte Laufzeit monatlich angespart werden. Es handelt sich also um einen Banksparplan. Die Laufzeit beträgt in der Regel mehrere Jahre, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Im Unterschied zum Sparbuch gibt es zusätzlich Prämien von der Bank oder Sparkasse, die abhängig von der jährlichen Spareinlage und der Laufzeit sind. Diese steigen von Jahr zu Jahr bis zu einem maximalen Betrag, in der Regel bis zu 20 %. Die Höhe der Prämien in Prozent werden bei Vertragsabschluss festgelegt. Wird die Spareinlage oder auch nur ein Teil davon gekündigt, werden von der Bank keine Prämien mehr gezahlt, und es verhält sich wie ein normales Sparbuch.
Zusätzlich kann der Sparer bei Vertragsbeginn eine Einmalanlage beliebiger Höhe einzahlen. Durch die Vermögenswirksame Leistung entstand eine staatliche Konkurrenz, die zeitweise als doppelte Subvention galt, so dass es gesetzliche Beschränkungen gab.