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Politische Partei

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Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Partei ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Weitere Bedeutungen sind unter Partei (Begriffsklärung) aufgeführt.

Eine politische Partei ist ein auf unterschiedliche Weise organisierter Zusammenschluss von Menschen, die innerhalb eines umfassenderen politischen Verbandes oder Gebietes (eines Staates, einer Region o. ä.) danach streben, möglichst viel politische Mitsprache zu erringen, um ihre eigenen sachlichen oder ideellen Ziele zu verwirklichen und/oder persönliche Vorteile zu erlangen. Wesentlicher Teil des Erringens bzw. Ausübens solcher politischer Macht ist es, Führungspositionen in staatlichen und anderen Institutionen mit Parteimitgliedern oder der Partei nahestehenden Menschen zu besetzen.[1] Aktive Parteimitglieder werden Politiker genannt. Als Partei wird in der Bundesrepublik Deutschland jedoch nur eine Gruppe anerkannt, die regelmäßig an Wahlen teilnimmt. Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland waren vor allem seit 1949 drei Parteien maßgebend: CDU, FDP und SPD.

Einzelnachweise

  1. „Parteien sollen heißen auf (formal) freier Werbung beruhende Vergesellschaftungen mit dem Zweck, ihren Leitern innerhalb eines Verbandes Macht und ihren aktiven Teilnehmern dadurch (ideelle oder materielle) Chancen (der Durchsetzung an sachlichen Zielen oder der Erlangung von persönlichen Vorteilen oder beides) zuzuwenden.“ (Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. § 18.)
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