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Diskussion:Gesinnungshaft (H)

Aus PlusPedia
Version vom 23. Juni 2010, 11:21 Uhr von Anthoney (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von Erwin (Diskussion) rückgängig gemacht und letzte Version von QuBe wiederhergestellt)

Letzter Kommentar: 23. Juni 2010 von QuBe in Abschnitt Begriffsfindung?
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Bitte um kurzen Bescheid, ob ich mit "Gesinnungshaft" den richtigen Ton der geforderten Neutralität getroffen habe. Danke! --Hyperboreer 18:06, 11. Jan. 2010 (UTC)Beantworten

Guten Abend - aus meiner Sicht spricht da nichts dagegen.
Auch wenn ich ihn inhaltlich nicht bewerten kann. (Im Sinne, dass es mir bisher kein geläufiger Begriff war)
Bei dem folgenden Satz bin ich nicht so sicher ob er in den Kontext passt:
"wobei die Grenze zwischen Gesinnung und Kriminalität gerne aufgeweicht, wenn nicht gar verwischt wird."
Grüße --Anthoney 19:54, 11. Jan. 2010 (UTC)Beantworten

Gelöschte Absätze

Bitte kurz belegen, inwieweit dies stimmt:
In der Bundesrepublik Deutschland stehen viele Meinungsdelikte unter Strafandrohung, die in anderen freiheitlich-demokratischen Ländern ohne weiteres erlaubt sind.
Mir fällt dazu Holocaustleugnung ein, der Hauptautor möge bitte weitere Beispiele beibringen, dankeschön.
Zudem:
Gesinnungshaft wird in Deutschland nicht anerkannt, in Ländern wie Großbritannien dagegen wohl. Mitglieder der Irish Republican Army (IRA) z. B. bekommen in England diesen Status anerkannt, werden an der Kleidung zusätzlich markiert und von den gemeinen Häftlingen gesondert verwahrt.
Auch dies hätte ich gerne belegt, in dem von mir verlinkten Artikel in der Wikipedia H-Blocks ist dies nicht vermerkt. Bitte Belege beibringen.
Drittens: Was soll dieser Link auf den RAF-Artikel in der Wikipedia? Bitte mal begründen. Gruss --Erwin 20:48, 22. Jun. 2010 (UTC)Beantworten

Jeder, der sich für das Thema IRA-Justiz interessiert, sollte folgendes lesen: http://www.leeds.ac.uk/law/staff/law6cw/Walker-IrJur.pdf ... zum Thema "Meinungsdelikte/Gesinnungjustiz": "Soldaten sind Mörder" darf jeder Linksextremist vor sich hertragen, während "Ausländer raus" oder "Rotfront verrecke" als Meinungsdelikte geahndet werden. Ohne Wertung behaupte ich, entweder gibt es Meinungsfreiheit oder es gibt sie nicht. In einem Land, in welches das "Anzweifeln geschichtlicher Tatsachen" strafrechtlich verfolgt und geahndet wird, herrscht eine solche Meinungsfreiheit nicht. Es ist sehr wohl bekannt, daß in den USA, Kanada und zahlreiche andere Länder solche Meinungsdelikte nur auf Verwunderung ggf. auf Verachtung stossen ... jedwede Diskussion halte ich für Überflüssig, denn es geht nicht um die Rechtfertigung der Gesinnungshaft, sondern um die Tatsache, daß es eine Gesinnungshaft gibt ... und in der BRD, aber auch China, Türkei, Iran, Nordkorea u. a. gibt es eine solche ... dies muß ich kaum einem gebildeten, informierten Menschen belegen, dies kann jeder "googeln" ... Sollte PlusPedia jedoch eine "politisch-korrekte" Zensur bevorzugen, beuge ich mich der redaktionellen Macht ... Gruß Hyperboreer 21:09, 22. Jun. 2010 (UTC)Beantworten
Butter bei die Fische:
  • Wo in dem Dokument ist der Kram mit der abweichenden Kleidung und der Gesinnungsjustiz zu finden?
  • Willst du etwa behaupten, es gäbe in Deutschland keine Meinungsfreiheit? Ich vermute, mit dem Anzweifeln geschichtlicher Tatsachen kommen wir wieder zur Holocaustleugnung?
  • Drittens: wenn du Diskussion darüber für überflüssig hältst, solltest du deinen Kram vielleicht wirklich besser bei der Metapedia verbreiten. Gruss --Erwin 22:16, 22. Jun. 2010 (UTC)Beantworten

@Erwin: Bitte achte auf deinen Umgangston. Sonst hast du hinterher mit Hyperboreer einen weiteren Benutzer aus der PP herausgemobbt. --Edwin 22:20, 22. Jun. 2010 (UTC)Beantworten

Ich kann es nicht bewerten - vielleicht sollten hier unsere Experten was dazu sagen.
Frank, Update oder Funker?
Grüße vom --Anthoney 21:24, 22. Jun. 2010 (UTC)Beantworten

Vielleicht sollten wir auch mal nachschauen, mit wem wir hier diskutieren [1] . Lechts und Rinks-extrem: alles die gleiche Scheisse. --Erwin 22:02, 22. Jun. 2010 (UTC)Beantworten

Nein, hier wird jeder erstmal ernst genommen: Die Wendung; "...viele Meinungsdelikte..." stünden in Deutschland unter Strafe, übertreibt doch sehr. Es stehen nur wenige Meinungsdelikte unter Strafe, die meisten beziehen sich auf den sogenannten "Volksverhetzungsparagraphen" 130 StGB:

§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.  zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 
2.  die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, 

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.  Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, 
 a)  verbreitet, 
 b)  öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, 
 c)  einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder 
 d)  herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder 
2.  eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet. 

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Ja, werte PP-Freunde, das habe ich mir beinahe gedacht: Erwin ("Seit dem 11. Juni 2010 bin ich hier angemeldet, zunächst mit der Absicht, Artikel zu verbessern") scheint einer der ehemaligen politischen Wächter Wikipedias zu sein, der wohl das Forum frustriert verließ, um nun bei PlusPedia diktatorisch aufzutreten. Er versuchte zuerst den Artikel zu diskreditieren, indem er das Totschlagwort für alle unbequemen Diskurspartner hervorbrachte "Holocaustleugnung"! Angeblich ging es vorerst um "Nachweise", aber als ich erwidere, wird der Ton herber, dann heißt es "Butter bei die Fische". Nun wird über Links- und Rechtsextremismus gefaselt (Links... soll als Alibibegriff dienen) und aufgefordert, doch bitte andere "rechte" Foren aufzusuchen. Hier hat sich ein verbohrter Politdrangsalierer bei Euch ins Netz gesetzt, der es augenscheinlich für notwendig hält, Artikel ob ihrer "politischen Korrektheit" zu überprüfen, wobei ER die Korrektheit bestimmt. Wahrlich schade ... nun muß PlusPedia entscheiden, ob der selbstaufgelegte Auftrag mehr wiegt als die linksdiktatorische Aktivitäten eines Mitglieds, der uns den Volksverhetzungsparagraph aufzählt, die zwei Unterpunkte herauspickt und von "wenigen" Meinungsdelikten spricht ... wohlwissend, daß unzählige Aüßerungen, somit eine vielzahl an Meinungsdelikte, juristisch einem Punkt zugeordnet werden können. Mal davon abgesehen: Wenn man nur für eine einzige Meinung, welche der persönlichen Gesinnung entstammt, inhaftiert werden kann, dann herrscht in der BRD, wie in vielen anderen Ländern auch, eine Gesinnungsjustiz, welche in Gesinnungshaft ausartet. Für mich ist die Diskussion hiermit abgeschlossen, denn die durchschaubare Taktik eines Erwin, a lá Wikipedia eine Endlosdebatte zu initiieren, einschließlich Öffnung einer gewissen Büchse der Pandora, entziehe ich mich angewidert. Es lebe der deutsche Freigeist, nur nicht in der BRD? Nicht mit mir! Noch schöne WM-Stunden, heute schlagen wir (Deutschland!) Ghana mit 3:0 ... upps, war das nicht "politisch-korrekt" genug? Hyperboreer 10:35, 23. Jun. 2010 (UTC)Beantworten

Zum Edit von 00:06, 23. Jun. 2010

Zitat: "(Man mache mal eine Google-Suche nach gesinnungshaft: die ersten seite sind nur braune Sch*isse)"
Grundsätzlich gilt, für mich, "Google" ist nicht maßgebend. Was findest du über die anderen Suchmaschinen? Mit deiner jetzigen Formulierung, Erwin, kann man aber auch leben.
--Funker 07:52, 23. Jun. 2010 (UTC)Beantworten

Begriffsfindung?

In der Einleitung steht Gesinnungshaft als „Terminus (gleich auch: Fachwort). Terminus würde bedeutet das zusammengehörige Paar aus einem Begriff und seiner Benennung als Element einer Terminologie wäre. Steht dieses Wort eigentlich im Duden? und wo gibt es weiter Belege zu dem Wort selber? Ein Fachausdruck einer Einzelwissenschaft, der in einer theoriegeleiteten Terminologie exakt definiert ist stellt diese Wort als Terminus bestimmt nicht dar. Ich konnte zumindest kein Lexika finden in dem der Begriff Gesinnungshaft erklärt oder belegt würde. Vielleicht hat ein Benutzer weiterführende Erkenntnisse. --QuBe 10:53, 23. Jun. 2010 (UTC)Beantworten