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Jurist

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Als Jurist wird bezeichnet, wer ein durch Staatsexamen erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft absolviert hat.

Die weniger geläufige Bezeichnung Volljurist wird für jemanden verwendet, der auch nach einer anschließenden Referendarzeit, die - unterschiedlich je nach Bundesland sein kann auch sein 2. Staatsexamen erfolgreich bestanden hat.

  • Hinweis: Die PlusPedia dient der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen.