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Rechtskunde

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Version vom 10. März 2021, 20:25 Uhr von Markus Deing (Diskussion | Beiträge)
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Die Rechtskunde umfasst Begriffserklärungen und Kommentare zu Gesetzen, Verordnung sowie Grundkenntnisse aus der Rechtswissenschaft. Es wird als Unterrichtsfach an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen angeboten. Das Land Nordrhein-Westfalen stellte zum Beispiel für das Schuljahr 2010/11 rund 600.000 Euro zur Verfügung. Rund 800 Dozenten (Anwälte, Richter und Staatsanwälte) kamen dabei - überwiegend im Nebenberuf - zum Einsatz.[1]

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