PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Sicherheitsverwahrung

Aus PlusPedia
Version vom 27. November 2020, 12:18 Uhr von OberKorrektor (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die '''Sicherungsverwahrung''' (außerhalb von Gesetzestexten auch als '''Sicherheitsverwahrung''' bezeichnet)<ref>[http://www.gesetze-im-internet.de/cgi-bin/h…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Sicherungsverwahrung (außerhalb von Gesetzestexten auch als Sicherheitsverwahrung bezeichnet)[1] ist eine freiheitsentziehende Maßnahme im deutschen Strafrecht. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen, und hat somit Präventivfunktion. Gesetzlich geregelt ist sie im allgemeinen Teil in den § 66, § 66a, § 66b und § 66c des Strafgesetzbuches (StGB). Die Regelung der Sicherungsverwahrung im StGB wurde mit Wirkung zum 1. Juni 2013 reformiert.[2]

Andere Lexika





Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
  1. Deutsche Gesetzestexte verwenden ausschließlich Sicherungsverwahrung; ansonsten kommt auch die Variante Sicherheitsverwahrung vor, sowohl in überregionalen Zeitungen als auch in wissenschaftlichen Texten als auch in juristischer Literatur, z. B. Andreas Zimmermann, Grundrechtsschutz zwischen Karlsruhe und Straßburg, Berlin/New York 2012, ISBN 978-3-11-029669-3, pp. 7/26/27; Christina Müting, Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (§ 177 StGB). Reformdiskussion und Gesetzgebung seit 1870, Berlin/New York 2010, ISBN 978-3-11-024794-7, pp. 112/195/234/236; Lars S. Otto, Klausuren aus dem Staatsorganisationsrecht. Mit Grundlagen des Verfassungsprozessrechts und der Methodenlehre, Berlin/Heidelberg 2012, ISBN 978-3-642-22892-6, pp. 120/443
  2. Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 11. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2425)