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Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt bezeichnet körperliche Gewalt bzw. einzelne Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Haushalt zusammen leben. In Deutschland trat das sogenannte „Gewaltschutzgesetz“ (Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung kurz GewSchG) am 1. Januar 2002 in Kraft.[1] Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge geraten zwar Frauen häufiger als Männer in Situationen, die als häusliche Gewalt bezeichnet werden,[2] doch gibt es auch zahlreiche Untersuchungen in Bezug auf den Mann als Opfer.[3] Inwieweit nichtkörperliche - also psychische Gewalt und andere Erscheinungsformen als „Gewalt“ zu bezeichnen sind, ist umstritten. So definierte Marianne Schwander[4] häusliche Gewalt folgendermaßen: „Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen“, während Andrea Büchler[5] „jede Verletzung der körperlichen oder seelischen Integrität einer Person, die unter Ausnutzung eines Machtverhältnisses durch die strukturell stärkere Person zugefügt wird“ als häusliche Gewalt betrachtet.
Trivia
- Ab dem Jahr 2000 hat der Gesetzgeber dem Jugendamt die verantwortungsvolle Aufgabe übertragen, der betroffenen Familie Wege der gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen.
Weblinks
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Einzelnachweise
- ↑ Text des Gewaltschutzgesetzes
- ↑ https://www.bmfsfj.de/blob/93970/957833aefeaf612d9806caf1d147416b/gewalt-paarbeziehungen-data.pdf
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%A4usliche_Gewalt#M%C3%A4nnliche_Opfer
- ↑ Marianne Schwander: Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt: Neue Erkenntnisse – neue Instrumente. In: Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, Band 121, Heft 2, Bern: Stämpfli, 2003
- ↑ Andrea Büchler: Gewalt in Ehe und Partnerschaft - Polizei-, straf- und zivilrechtliche Interventionen am Beispiel des Kantons Basel-Stadt, Basilea/Ginevra/München 1998