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Screenshot

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Version vom 20. Mai 2020, 15:42 Uhr von Kulturspion (Diskussion | Beiträge)
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Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Beispiel Bildschirmfoto

Unter dem Begriff Screenshot (engl.) oder Bildschirmfoto, früher auch Hardcopy genannt, versteht man in der EDV das Abspeichern oder die Ausgabe des aktuellen graphischen Bildschirminhalts als Grafik. Die meisten Betriebssysteme bieten direkte Möglichkeiten, Screenshots zu erstellen. Darüber hinaus enthalten auch viele zur Grafikbearbeitung gedachte Programme, z. B. CorelDRAW, Funktionen zum Erstellen von Screenshots.

Das Abspeichern erfolgt typischerweise in eine Datei oder kann auch in die Zwischenablage kopiert werden. Ein Bildschirmfoto kann auch direkt über einen Drucker des jeweiligen Computers ausgegeben werden.

Anwendung

Screenshots werden eingesetzt:

  • zur Fehlerdokumentation
  • zum Kopieren von Bildern aus Programmen, die man anders nicht abspeichern kann
  • zur einfachen Demonstration von Programmen
  • zur Werbung
  • zur Hilfestellung bei der Benutzung von Programmen

Hinweis

Screenshots können allerdings Urheberrechtsprobleme aufwerfen. Eine beliebige Verwendung ist oft aus lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Bildschirmfotos von Video-, Fernsehaufnahmen und Software zeigen in der Regel urheberrechtlich geschützte Inhalte und sind deshalb nicht erlaubt. Ausnahmen bilden Bildschirmfotos von Software, die auf dem selbst erstellten Screen keine Schöpfungshöhe erreichen. Des Weiteren existieren Programme und Videoaufnahmen, die von den Rechteinhabern unter die Lizenz GFDL gestellt wurden, und somit gemeinfrei sind oder unter einer anderen, hier bei Pluspedia akzeptierten Lizenz stehen. Voraussetzung dieser Ausnahmen ist, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke Dritter (wie beispielsweise eine Webseite) auf dem Bildschirmfoto zu sehen sind.

Zitat: Microsoft hat keine Einwände gegen die Nutzung von Screen Shots unserer Softwareprodukte in Werbung, auf Produktverpackungen und in Dokumentationen, in Büchern und sonstigen Druckerzeugnissen, auf Videobändern, in Lehrsoftware-Anwendungen, auf Seiten im World Wide Web oder in Fernsehsendungen, Werbespots und Filmen ("Ihr Produkt"), solange die Nutzung nicht abwertend ist und Sie die folgenden zusätzlichen Richtlinien einhalten, die von Zeit zu Zeit geändert werden können.[1]

Weblinks

Video

Einzelnachweise