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Mietendeckel
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Mietendeckel ist die umgangssprachliche Bezeichnung für staatliche Regulierungsmappnahmen, um den Anstieg von Wohnungsmiete zu begrenzen. Ein Beispiel ist das vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 30. Januar 2020 beschlossene Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bln).[1] Das von der rot-rot-grünen Koalition angestoßene Gesetz ermöglicht die öffentlich-rechtliche Begrenzung von Wohnraummieten. Zu den wesentlichen Regelungen gehören ein Mietenstopp, Mietobergrenzen, Mietabsenkungen und die Begrenzung der Modernisierungsumlage. Für bestimmte Wohnräume gilt das Gesetz nicht, insbesondere nicht für Wohnraum, der ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig wurde (Neubau) oder der öffentlich gefördert wurde. Das Gesetz ist auf fünf Jahre befristet. Am 23. Februar 2020 traten die Mietpreisobergrenzen des Mietendeckels in Kraft.[2]
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gab es ähnliche Maßnahmen während der Zeit des Wirtschaftswunder in den 1950er Jahren.
- ↑ Vorlage zur Beschlussfassung, MietenWoG Bln (Mietendeckel). 2019-11-05. Abgerufen am 29. November 2019. (PDF; 124 kB)
- ↑ https://www.tagesspiegel.de/berlin/mietendeckel-tritt-in-kraft-der-tesla-manager-profitiert-der-siemens-arbeiter-kaum/25573692.html