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Beamter

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Ein Beamter ist meist ein Staatsbediensteter oder eine auf Lebenszeit durch Arbeitsvertrag verpflichtete Person. In Deutschland er steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Von einem Beamtenverhältnis abzugrenzen ist das Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, das sich nach dem privaten Arbeits- und Tarifrecht richtet.

Siehe auch

Weblinks

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