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Recht am eigenen Bild

Aus PlusPedia
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Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.

Sonderformen

Sollte es sich bei dem fotografierten Menschen um eine Person des öffentlichen Interesses handeln, gelten diese Regelungen nicht.

Weblinks