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Finanzierung der Kirchen

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Unter dem Titel Finanzierung der Kirchen werden Fragen diskutiert, wie sich Religionsgemeinschaften die für ihre Tätigkeit erforderlichen finanziellen Mittel beschaffen. Hauptsächlich geht es dabei um die großen Kirchen und die Kirchensteuer.

Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland ist es dem Staat nicht untersagt, im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips auch religiöse oder weltanschauliche Tätigkeiten zu bezuschussen. Dabei geht es vor allem um Zuschüsse (Subventionen) für die kirchliche Übernahme von Aufgaben, die andernfalls der Staat selbst wahrnehmen müsste.[1] Ein Beispiel ist der Betrieb eines Kindergartens. Es sind jedoch zusätzliche finanzielle Leistungen des Staates neben der Kirchensteuer, die vom Finanzamt eingezogen wird. Weitere wichtige Staatsleistungen sind Bauzuschüsse für kirchliche Gebäude, auch im Rahmen des Denkmalschutzes, sowie Zuschüsse für die Personalausgaben (sogenannte Dotationen). Die aktuellen Zahlungen dieser positiven Staatsleistungen werden in den jeweiligen Länderhaushalten ausgewiesen. Dabei wird diese Art der Finanzierung der Kirchen in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiert.[2] So „bekommt ein Bischof […] nach Informationen der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland in der Regel etwa 8000 Euro Brutto-Einkommen im Monat, ein Erzbischof erhält in der Besoldungsgruppe B 11 bis zu 12.000 Euro.“[3]

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Jens Petersen: Die Kirchensteuer. Eine kurze Information. 2019-04-23. Archiviert vom Original am 2012-10-30. Abgerufen am 20. September 2010. (PDF; 662 kB) , S. 5–7.
  2. Neue Berechnungen: Staat stützt Kirchen mit Milliarden. In: Spiegel Online. 2010-11-06. Abgerufen am 9. Juni 2018.
  3. So finanziert sich die katholische Kirche. In: sueddeutsche.de. 2013-10-14. Abgerufen am 30. Mai 2018.