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Bodenreform in der SBZ

Aus PlusPedia
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Die Bodenreform in der SBZ wurde ab 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) durchgeführt.[1] Dabei wurden Großgrundbesitzer mit mehr als 100 ha Fläche entschädigungslos enteignet und aus ihren Wohnorten vertrieben.[2] Unter den größten enteigneten Gütern befanden sich die Besitzungen des Fürsten Stolberg-Wernigerode (22.000 Hektar), des Herzogs von Anhalt (20.000 Hektar), des Grafen Malte zu Putbus (18.800 Hektar) sowie des Grafen von Arnim (15.800 Hektar).[3]

Auch Besitzern kleinerer Betriebe, die als Kriegsverbrecher und aktive NSDAP-Mitglieder eingestuft waren, wurde ihr Eigentum entzogen. Sie wurden oft als Nationalsozialisten oder Kriegsverbrecher denunziert, auch wenn sie nicht in die Verbrechen des Naziregimes verwickelt waren.[4] Dies betraf rund 4.500 Betriebe.[5]

Die anschließende Landverteilung erstreckte sich bis in das Jahr 1948 und umfasste auch staatlichen, kommunalen sowie institutionellen Landbesitz einschließlich Wald. Insgesamt wurden 3,298 Millionen Hektar umverteilt, das waren ca. 35 % der damaligen landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Kollektivierung der Landwirtschaft in der DDR fand ab 1952 statt.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Bodenreform in der SBZ) vermutlich nicht.

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Einzelnachweise

  1. Bodenreform_in_Deutschland#Bodenreform_in_der_Sowjetischen_Besatzungszone_ab_1945
  2. Arnd Bauerkämper (Hrsg.): Junkerland in Bauernhand? Steiner, Stuttgart 1996, ISBN 3-515-06994-1, S. 51 ff.
  3. Volker Klemm: Von den bürgerlichen Agrarreformen zur sozialistischen Landwirtschaft in der DDR. Berlin 1978, S. 154.
  4. Joachim von Kruse: Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Dokumente und Berichte. München Stamsried 1988.
  5. Friedrich-Wilhelm Henning: Landwirtschaft und ländliche Gesellschaft in Deutschland. Band 2, Paderborn 1986, S. 232.