PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Suffragandiözese

Aus PlusPedia
Version vom 1. August 2019, 10:48 Uhr von Kulturspion (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Suffragandiözese''' oder '''Suffraganbistum''' ist ein Verwaltungsbegriff aus dem Kirchenrecht. In der Römisch-katholische Kirche|römisch-katholisc…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Suffragandiözese oder Suffraganbistum ist ein Verwaltungsbegriff aus dem Kirchenrecht. In der römisch-katholischen Kirche ist eine Suffragandiözese ein territorialer Verwaltungsbezirk. Der Name bezieht sich auf den Begriff Suffragan, von lateinisch suffragium (die Hilfe) und bedeutet wörtlich übersetzt „Hilfsbistum“. Diese spezielle Diözese ist Teil einer Kirchenprovinz und ihr Vorsteher (meist ein Bischof) hat im Gegensatz zum Vorsteher der Erzdiözese dieser Kirchenprovinz keine leitende Funktion darin.

Andere Lexika