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Jobcenter

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Ein Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers (§ 44b, § 6d SGB II) oder die Einrichtung eines zugelassenen Kreises oder einer zugelassenen kreisfreien Stadt (§ 6a, § 6d). Es ist unter anderem zuständig für die Arbeitsvermittlung, die Arbeitsförderung und das Arbeitslosengeld.

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