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Sozialistengesetz
Die Stärkung der sozialistischen Bewegung und zwei Attentatsversuche auf Kaiser Wilhelm I. waren für Reichskanzler Otto von Bismarck 1878 der Anlass, ein Sozialistengesetz anzuwenden. Dieses enthielt verschiedene repressive Massnahmen, um die sozialdemokratische Bewegung, die er offen als "Räuberbande" bezeichnete, an der Entfaltung zu hindern. 1883 bis 89 versuchte er ferner als Kontrapunkt, mit einer relativ fortschrittlichen Sozialgesetzgebung die Arbeiterschaft auf die Seite des monarchischen Staates zu locken.