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Molotow-Cocktail
Der Molotow-Cocktail ist eine Handwaffe, die nach dem sowjetische Politiker Wjatscheslaw Molotow benannt wurde.
Erstmals mit eindeutigem Beleg eingesetzt wurde die Waffe in den Bürger- und Interventionskriegen in Russland (1918–1922) und später im Spanischen Bürgerkrieg (1936–1939), jedoch noch nicht unter dem Namen „Molotowcocktail“.
In Deutschland wird der Molotowcocktail in der Waffenliste als verbotene Waffe aufgeführt.[1] Somit sind gemäß § 52 Absatz 1 Nummer 1 WaffG der Erwerb, der Besitz, das Überlassen, das Führen, das Verbringen, das Mitnehmen, das Herstellen, das Instandsetzen sowie der Handel damit verboten. Ebenso ist es nicht erlaubt, zum Herstellen von Molotowcocktails anzuleiten oder aufzufordern (§ 52 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 WaffG).
Vergleich zu Wikipedia
- ↑ siehe § 2Abs.3 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr.;1.3.4 Fehler in Vorlage:§§/alt - juris