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Pass-Ausländer

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Passausländer sind staatlich diskriminierte Menschen, die die Staatsbürgerschaft des Landes nicht haben, obwohl sie in diesem Land geboren sind und/oder seit Jahren dort leben und es absehbar ist, dass sie auf Dauer in dem Land bleiben werden. Dass diese Menschen eingebürgert werden können mag auf den ersten Blick eine Lösung darstellen. Nicht jedoch dann, wenn der neue Staat verlangt, die alte Staatsbürgerschaft aufzugeben oder wenn es Jahre dauert, bis jemand eingebürgert wird oder wenn jemand lang genug im Land lebt und Staat ihm individuell eine Einbürgerung verweigert.

  • Anmerkung Johnny: das heißt also, dieser Artikel beschreibt nur eine handvoll Personen, denn ansonsten ist ja eine Einbürgerung problemlos möglich

Hintergründe und Situationen

Deutschland

  • 2011 leben in Deutschland 6,2 Mio Ausländer bei 80,2 Millionen Einwohnern insgesamt. [1] Ein großer Teil dieser Menschen wurde in Deutschland geboren und/oder lebt seit Jahren und Jahrzehnten in der BRD. Trotzdem werden diese Menschen nicht unter akzeptablen Bedingungen (Doppelte Staatsbürgerschaft) eingebürgert, sondern werden bewusst diskriminiert. Dies gilt insbesondere für Nicht-EU-Ausländer. Unter anderem:
    • Passausländer dürfen sich nicht aktiv an Wahlen beteiligen, obwohl sie von der Regierung in ihrem Land ebenfalls regiert werden.
    • Passausländer dürfen sich nicht passiv wählen lassen.
    • Passausländer dürfen typischerweise nicht Beamte werden.
    • Passausländer dürfen nicht Schöffe werden.
      • Zum Schöffenamt kann grundsätzlich berufen werden, wer
        • deutscher Staatsbürger ist,
    • Wenn Passausländer Deutschland für länger als 6 Monate verlassen verlieren sie das Aufenthaltsrecht - sofern sie keine Antrag stellen. Dies gilt auch für Kinder, die in Deutschland geboren sind und zwei Jahre im Ausland die Schule besuchen.
    • Passausländer droht in bestimmten Fällen die Abschiebung. (Auch wenn sie lange Jahre in Deutschland leben oder in Deutschland geboren wurden).
  • Anmerkung Johnny: so ist das nun mal. Ausländer dürfen nicht wählen und nicht Richter werden. Das ist in jedem Land der Welt so üblich. Aber immerhin hat ein Ausländer hier einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er acht Jahre in Deutschland gelebt hat. Das trifft auf viele andere Länder nicht zu.

Schweiz

Auch wenn sich die Schweiz in ihrem Selbstverständnis als klare Demokratie sieht, ist es praktisch aber so, über 20% der Bevölkerung (1.825.060 Menschen insgesamt von 8.014.000)[2] in der Schweiz kein Wahlrecht besitzen. Zudem ist die Einbürgerung relativ kompliziert, bis zu mehreren 1000 Franken teuer und abhängig von den Gemeinden.[3]

  • Anmerkung Johnny: die Schweiz versteht sich nicht nur als Demokratie, sondern sie ist ohne Zweifel eine Demokratie. Und die Einbürgerung ist nicht abhängig von den Gemeinden, sondern vom Gesetz, welches die Einbürgerung auf die Gemeinde delegiert hat, was bedeutet, dass auf Gemeinde-Ebene über die Einbürgerung entschieden wird. Dies ist geradezu ein Musterbeispiel für direkte Demokratie. Im übrigen wollen auch viele Ausländer gar keine schweizerische Staatsbürgerschaft, weil damit die Pflicht entsteht,den Militärdienst zu absolvieren. Es ist also Rosinenpickerei, die rechte zu verlangen, die Pflichten jedoch abzulehnen.

Herkunft

Links und Quellen

Siehe auch

Weblinks

Bilder / Fotos

Videos

Quellen

Literatur

Naviblock

Einzelnachweise


Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Pass-Ausländer) vermutlich nicht.