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Apostasie im Islam
Apostasie bezeichnet den „Abfall vom Islam“. Islamrechtlich ist die Apostasie mit der Todesstrafe zu ahnden.
Heutige Situation in islamischen Ländern
Im Sudan, Jemen, dem Iran, Saudi-Arabien, Katar, Pakistan, Afghanistan, Somalia und Mauretanien kann Abfall vom Islam noch heute mit dem Tode bestraft werden, und es werden vereinzelt auch Hinrichtungen durchgeführt, so etwa im Jahre 2000 bei einem somalischen Staatsbürger. Der Gelehrte Mahmud Muhammad Taha wurde im Sudan am 18. Januar 1985 offiziell wegen „erwiesener Apostasie“ hingerichtet. Pakistan plante im Jahre 2007 die Einführung eines Gesetzes, das die Todesstrafe für männliche Apostaten und lebenslange Haft für weibliche vorsieht. Zwei muslimische Zeugen sollten für eine Verurteilung ausreichen.[1]
Beispiele für Bestrafungen
Muslime im Iran, die zu einer anderen Religion konvertieren, gelten als der Apostasie schuldig und werden mit lebenslanger Haft, selten auch mit dem Tode bestraft. Frauen werden eher mit lebenslanger Haft bestraft.[2][3] Im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Apostasie und Blasphemie verurteilte der iranische Staatschef Khomeini den britisch-indischen Schriftsteller Salman Rushdie mittels einer Fatwa am 14. Februar 1989 zum Tode und rief alle Muslime dazu auf, die Strafe zu vollstrecken. Ferner wurde ein Kopfgeld von drei Millionen US-Dollar ausgesetzt.
Der Iraner Hossein Soodmand konvertierte 1964 zum Christentum. Er wurde Pastor und Evangelist in einer evangelikalen christlichen Kirche. Außerdem unterhielt er eine christliche Buchhandlung. Ihm wurden der Abfall vom Islam und seine Bemühungen, andere Muslime zum Christentum zu bekehren, vorgeworfen. Am 3. Dezember 1990 wurde Hossein Soodmand in Maschhad hingerichtet.[4]
Mehdi Dibaj wurde im Iran wegen seines Übertritts zum Christentum 1983 zum Tode verurteilt. Nach elf Jahren Haft wurde er 1994 freigelassen und kurz nach seiner Freilassung entführt und ermordet.[5]
Im Jahre 2002 wurde der Hochschullehrer Haschem Aghadscheri im Iran wegen Apostasie zum Tode verurteilt, weil er gesagt hatte, die Muslime sollten islamischen Geistlichen nicht „wie Affen“ folgen.[6] Diese Strafe wurde im Mai 2004 vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Wenige Monate später wurde die Strafe in fünf Jahre Haft umgewandelt, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die bürgerlichen Rechte wurden ihm für ebenfalls fünf Jahre entzogen.
In einem Interview mit der Tageszeitung Egypt Today bestätigte der ägyptische Minister für religiöse Angelegenheiten, Mahmoud Zakzouk, die Legalität der Todesstrafe für ehemals islamische Konvertiten, die ihren Glaubenswechsel öffentlich bekanntmachen. Dies sei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und mit Hochverrat gleichzusetzen[7]. Ähnlich äußerte sich 1996 der damalige Groß-Scheich der Al-Azhar-Universität, Muhammad Sayyid Tantawi, in einer WDR-Dokumentation.[8]:
Der ägyptische Journalist Mohammed Hegazy, der 1998 vom Islam zur christlichen koptischen Kirche konvertierte, beantragte im August 2007 in Ägypten wegen seines Kindes offiziell die Eintragung seines Glaubens in den Personalausweis. Seine Anwälte wurden daraufhin verhaftet.
Afghanistan hat als islamische Republik den Islam als Staatsreligion. 2006 drohte in Afghanistan Abdul Rahman wegen Konversion zum Christentum die Todesstrafe, bis das Verfahren – laut offiziellen Angaben wegen Verfahrensmängeln – vor der Prozesseröffnung eingestellt wurde. Er wurde für geisteskrank erklärt und bekam von Silvio Berlusconi in Italien Asyl. Geisteskrankheit ist einer der Gründe, nach denen die Todesstrafe beim Abfall vom Islam nicht zwingend ist.
Im Sudan wurde im Mai 2014 der Fall der hochschwangeren Maryam Yahya Ibrahim Ishaq bekannt. Die 27 Jahre alte Ärztin hatte einen muslimischen Vater, war aber als Christin erzogen worden. Da sie sich weigerte, ihrem christlichen Glauben abzuschwören, wurde sie zum Tode verurteilt. Zusätzlich wurde sie wegen „Hurerei“ zu 100 Peitschenhieben verurteilt, da ihre Ehe mit einem christlichen Südsudanesen nach islamischen Recht ungültig sei.[9]
Auswirkungen ausserhalb islamischer Staaten
Auch in Europa müssen Apostaten vom Islam mit Morddrohungen rechnen.[10] Menschen, die sich in der islamischen Welt tatsächlich oder vermeintlich vom Islam abwenden, müssen mit sozialer Ächtung, Verlust des Arbeitsplatzes, Drohungen und Übergriffen durch Dritte rechnen. Es sind Fälle bekannt, in denen Apostaten ermordet wurden.[11]
Asylgrund
- Ist in Deutschland Apostasie im Islam ein Asylgrund?
- Sofern das religiösen Existenzminimum nicht gegeben ist wohl ja. [12]
- Bei Aheismus soll dies ebenfalls gelten: [13]
- Nichts desto troz werden auch solche Anträge abgelehnt. [14]
- Es wäre ein Verbrechen, Kriminelle Atheisten und Apostaten aus Deutschland in den Iran abzuschieben.
- Das sowas passiert, zeigt nur noch ein mal, wie sehr die Deutschen durch den völkisch-nationalistischen und xenophoben "Gedankengut" beeinflusst sind.
Siehe auch
- Glaubensfreiheit im Islam
- Weltverfolgungsindex
- Nasr Hamid Abu Zaid
- Faradsch Fauda
- Aziz Nesin
- Taslima Nasreen
- Ayaan Hirsi Ali
- Abdul Rahman (Konvertit)
- Bahaa el-Din Ahmed Hussein El-Akkad
- Mark A. Gabriel (Konvertit)
- Sabatina James
Literatur
- Frank Griffel: Apostasie und Toleranz im Islam. Die Entwicklung zu al-Gazâlîs Urteil gegen die Philosophie und die Reaktion der Philosophen, Brill, Leiden 2000, ISBN 90-04-11566-8
- R. Peters, G.J.J. de Vries: Apostasy in Islam, In: Die Welt des Islams. 17/1976–1977, S. 1–25
- Yohanan Friedmann: Tolerance and Coercion in Islam. Interfaith Relations in the Muslim Tradition. Cambridge University Press, Cambridge 2003. S. 121-160. ISBN 0-521-82703-5
- The Encyclopaedia of Islam, New Edition, Bd. 7, S. 635 (murtadd); Supplement. Fasc.9–10. S. 692–695, Brill, Leiden 2004, ISBN 90-04-13214-7
- al-mausu'a al-fiqhiyya (Enzyklopädie des islamischen Rechts), 3. Auflage. Kuwait 2003. Band 22, S. 180–201 (s. n. ridda)
Einzelnachweise
- ↑ Asia News vom 9. Mai 2007.
- ↑ Asylgutachten Amnesty International Deutschland Deutschland
- ↑ Spiegel online vom 5. Juni 2006
- ↑ Johannes Schwartländer u. Heiner Bielefeldt: Christen und Muslime vor der Herausforderung der Menschenrechte, Bonn 1992, S. 50.
- ↑ Amnesty International: Jahresbericht 2007, Frankfurt am Main 2007, S. 191.
- ↑ Profile: Hashem Aghajari, BBC, July 9, 2003.
- ↑ Internationale Gesellschaft für Menschenrechte:Ägypten: Muslimische Autoritäten fordern Enthauptung von Konvertiten, 30. August 2007
- ↑ Der Islam, Folge 5: Kopftuch - Glaube - Politik. Film von Ulrich Baringhorst und Andreas Achenbach, WDR 1996 (ab Minute 25:20 ff); der Film ist komplett herunterladbar von der Website "Neue Rheinische Zeitung"
- ↑ Christin in Sudan zum Tode verurteilt. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 2014-05-15. Abgerufen am 15. Mai 2014.
- ↑ „Darauf steht die Todesstrafe“ Artikel in der WELT ONLINE vom 18. November 2004.
- ↑ Christine Schirrmacher zu Folgen der Apostasie.
- ↑ BUNDESVERWALTUNGSGERICHT - IM NAMEN DES VOLKES URTEIL - BVerwG 1 C 9.03
- ↑ http://www.frei-denken.ch/de/2010/05/asylgrund-apostasie/
- ↑ http://www.welt.de/politik/deutschland/article140177976/Simon-Christ-droht-die-Abschiebung-Und-der-Tod.html
Andere Lexika
Weblinks
- Wissenschaftlicher Aufsatz zur Apostasie im Islam (PDF; 144 kB)
- Yusuf al-Qaradawi: Ausführliche Erörterung zur Strafbarkeit der Apostasie
- Jamal Badawi: Erörterung der Argumente Qaradawis zur Strafbarkeit der Apostasie
- Muhammad Salim Al-'Awwa: Discretionary or Prescribed Punishment! (Ablehnung der obligatorischen Tötung)