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Gentechnisch veränderter Organismus
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO), auch gentechnisch modifizierte Organismen, englisch genetically modified organism (GMO), seltener genetically engineered organism (GEO), sind Organismen, deren Erbanlagen mittels gentechnischer Methoden (z.B. durch Transgenetik) gezielt verändert worden sind. Diese Methoden unterscheiden sich von Kreuzen, Mutation, Rekombination und anderen Methoden herkömmlicher Züchtung.[2] Der Begriff „gentechnisch veränderter Organismus“ wird in Deutschland durch das Gentechnikgesetz (GenTG) definiert.[3]
Zur Genmodifikation zählen die gezielte Abschaltung einzelner Gene sowie das gezielte Einbringen arteigener oder artfremder Gene. GVOs, in die Gene aus anderen Arten eingeschleust wurden, werden auch als transgene Organismen bezeichnet, die eingeschleusten Gene als Transgene. So werden beispielsweise Gene zwischen verschiedenen Arten übertragen, um Tieren oder Pflanzen bestimmte Eigenschaften zu vermitteln, die mit herkömmlicher Züchtung nicht oder schwerer zu erreichen wären.
Bei der Entwicklung von GVO und gentechnischen Arbeiten mit ihnen müssen Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden, die in Deutschland durch das Gentechnikgesetz festgelegt und durch die Gentechnik-Sicherheitsverordnung näher ausgeführt sind. So erfolgt das Arbeiten unter einer bestimmten Sicherheitsstufe (S1 bis S4). Dies betrifft den Labor- oder Produktionsbereich (beispielsweise in der Biotechnologie), aber auch Gewächshäuser und Tierhaltungsräume.
Die Begriffe grüne (an Pflanzen), rote (an Mensch und Wirbeltieren) und weiße (an Mikroorganismen) Gentechnik werden verwendet, um die jeweiligen Bereiche anschaulich bezeichnen zu können. Daneben gibt es aber weitere Gebiete, wie beispielsweise die gentechnische Veränderung von Insekten. In der Medizin werden rechtlich nur nicht-menschliche Organismen als GVOs angesehen. Ansonsten müssten Patienten, die sich beispielsweise einer Gentherapie unterzogen haben, als entsprechende Organismen behandelt werden.
Zulassung von GVO in der EU
Gestellte Anträge: 140 (alle Pflanzen)
- Mais 68
- Soja 19
- Raps 10
- Kartoffel 5
- Baumwolle 40
- Zuckerrübe 2
GVO mit EU Zulassung (Stand 15.6.2012)[1]
GenMais
GenSoja
GenRaps**
GenKartoffel*
- EH92-527-1 (=Amflora)
(* Anbauverbot in Österreich) (** Importverbot in Österreich)
Seit 2010 ist der Anbau der Amflora-Kartoffel in Österreich verboten und bleibt bis 30. November 2015 verboten. [2]
Kennzeichnungspflicht für GVO in der EU
In der EU gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Gentechnisch veränderte Organismen.
Alle Lebensmittel sind unter folgenden Voraussetzungen immer kennzeichnungspflichtig
- Wenn es sich um ein GVO handelt. (z.B. GenTomate, GenMais, GenKartoffel etc.)
- Wenn ein Lebensmittel GVO enthält. (z.B. Joghurt mit gv-Milchsäurebakterien)
- Wenn ein Lebensmittel aus GVO hergestellt wurde und zwar unabhängig davon, ob diese GVO im Lebensmittel nachweisbar sind oder nicht, z.B. Ketchup aus GenTomaten, Öl aus GenSojabohnen.
Lebensmittel sind unter folgenden Voraussetzungen von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen
- Lebensmittel von Tieren, die gv-Futter bekamen, müssen nicht gekennzeichnet werden. So beispielsweise das Schnitzel von einem Schwein oder die Milch von der Kuh, die mit gv-Futter gefüttert wurden.
- Zusatzstoffe und Aromen, die mit Hilfe von gv-Mirkoorganismen gewonnen werden, müssen nicht gekennzeichnet werden.
- Enzyme und mit Enzymen hergestellte Lebensmittel müssen nicht gekennzeichnet werden. Z.B. Labenzym von gv-Bakterien, das die Milch bei der Käseherstellung dick legt.
Anteile von gv-Lebensmitteln, Zutaten bzw. Zusatzstoffen bis zu 0,9% der jeweiligen Zutat bzw. Zusatzstoff bleiben kennzeichnungsfrei (Schwellenwert).[3]
Verunreinigungen von Saatgut
Im Jahr 2013 gab es 10 getestete Proben mit Verunreinigungen von Mais-Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) [4]
Informationen & Meldungen
- Warnung: Gentechnisch veränderte Lebensmittel auf dem Vormarsch! von Codecheck am 22. Januar 2016
- Weltweit ist GVO-Anbau im Vormarsch. 80 Prozent der Weltproduktion von Soja sind gentechnisch verändert; bei Baumwolle sind es 70 Prozent, bei Mais 32 Prozent. (Johanna Ruzicka, am 2.7.2015) für Der Standard
Siehe auch
andere Lexika
Weblinks
- Genehmigungen zum Inverkehrbringen, von Freisetzungen und von gentechnischen Arbeiten und Anlagen von GVO.
- Übersicht Gentechnisch veränderte Pflanzen, die kurz vor einer Anbauzulassung in der EU stehen (Kurzversion)
- Karte der Länder in denen Gesetze die Kennzeichnung von GVO regeln bzw. den Import und Anbau von GVO verbieten.
Einzelnachweise
- ↑ http://www.ages.at/uploads/media/GVO-kolar-250612_02.pdf
- ↑ http://www.keine-gentechnik.de/dossiers/kartoffel-eh92-527-1.html
- ↑ http://www.obstbau.rlp.de/Internet/global/themen.nsf/0/1F70521FC360CC05C1256FA900546A68?OpenDocument
- ↑ http://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload/themen/gentechnik/20130528_Maissaatgutverunreinigungen_Tabelle.pdf