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Kuscheljustiz

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Das Wort Kuscheljustiz wird in Verbindung mit Kritik an den deutschen Rechtsstaat und teilweise auch mit kriminellen Asylanten verwendet. Es wird unterstellt, dass sogenannte Rapefugees, auch wenn sie erwischt werden, oft straffrei oder mit besonders milden Strafen davonkämen. Richter, die besonders milde Strafen vergeben, bezeichnet man dabei oft als Kuschelrichter. Es wird behauptet, dass angesichts deutscher Kuscheljustiz Deutschland vom Ausland höhnisch ausgelacht wird.

Oft wird auch unterstellt, dass Ausländer oder Täter mit Migrationshintergrund milder bestraft werden. Dies stimmt eher selten und ist meist ist das Gegenteil der Fall.[1] Täter mit Migrationshintergrund werden von der gnadenlosen deutschen Justiz meist viel härter bestraft. Wer Muslim ist, wird automatisch viel länger eingesperrt, was total rassistisch ist. Viel sinnvoller als Haftstrafen wären selbst bei Tötungsdelikten einige Therapiestunden mit gemeinsamen Ausflügen, z.B. in den Europa-Park.

Beispiele

  • Ein Straftäter, der nach Feststellung der Personalien direkt wieder auf freiem Fuß ist.
    • Dabei gilt, dass jemand solange Unschuldig zu gelten hat, bis seine Schuld bewisen ist und es ein rechtskräftiges Urteil gibt.
  • Ein polizeibekannter Iraner schubste eine Berlinerin mit Anlauf auf die Gleise. Die Berlinerin gilt somit als „Opfer der Kuscheljustiz“.[2]
    • Der Man hat als Jugendliche eine mehrjährige Strafe erhalten, weil er einem Mann zwei Messerstiche in den Bauch zugefügt hat.
  • Nach sexuellem Missbrauch von 4 Mädchen im Schwimmbad, ist ein afghanischer Asylbewerber wieder auf freiem Fuß.[3]
    • Es ist üblich, dass Menschen nur unter bestimmten Fällen in U-Haft genommen werden. Das Gesetz nennt potentielle Gefahren in § 112 Abs. 2 StPO in Form von drei Haftgründen: Flucht oder Verborgenhalten (Nr. 1), Fluchtgefahr (Nr. 2) und Verdunkelungsgefahr (Nr. 3). Darüber hinaus bestimmt § 112a StPO die Wiederholungsgefahr als vierten Haftgrund. Dieser Haftgrund ist präventiv-polizeilicher Natur und stellt daher bei strenger Betrachtung einen Fremdkörper in der repressiv-rechtlichen StPO dar.

Twitter Beispiele

„Wenn ich schon lese: "polizeibekannte #Asylbewerber" - Die wissen, dass ihnen nichts passiert wg. #Kuscheljustiz“[4]

"Kuschelurteile"

  • Oft werden Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt. Dieses ist deutlich milder als Erwachsenenstrafrecht. Das sind also keine Kuschelurteile, sondern im Rahmen der Gesetzgebung.
  • Oft empört sich der biodeutsche Mob - aber auch Menschen mit Migrationshintergrund - über einen Mord, der aber bei genauer Betrachtungsweise ein Unfall oder eine Körperverletzung mit Todesfolge war. In einem Minderschweren Fall sieht das Gesetz die Strafe von mindestens einem Jahr vor. Dies kann auf Bewährung ausgesetzt werden. [5] Damit mag eine zwei-jährige Strafe mild wirken - ist aber legitim.

Härtere Strafen für Ausländer

  • 2008: Der zur Tatzeit 17-jährige Grieche Spyridon L. 8 Jahre und 6 Monate hinter Gitter - eine Jugendstrafe. Der damals 20-jährige in München geborene Türke Serkan A. muss 12 Jahre ins Gefängnis wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung an einem Rentner. Nach ihrer Haft sollen sie laut Bayerns Innenminister zusätzliche abgeschoben werden, was einer Doppelbestrafung gleich kommt. Der Grieche ist mittlerweile zudem abgeschoben worden. Die beiden Burschen hatten am 20. Dezember 2007 den Pensionär Hubertus Bruno N. in einem U-Bahn-Zwischengeschoss mit mehreren Tritten und Faustschlägen lebensgefährlich verletzt.[6] Obwohl auch Serkan nach Jugendstrafrecht hätte bestraft werden können wurde an den beiden in Bayern ein sehr hartes Urteil als Exempel statuiert.
  • Torben P. wurde am 19. September 2011 zu zwei Jahre und zehn Monate Haft wegen versuchten Totschlags. Das Urteil im Fall Torben P. war schon umstritten, bevor es überhaupt gesprochen war. Soll man einen Jungen aus einer intakten Familie, sozial integriert, nie auffällig geworden, kurz vor dem Abitur einsperren? Wie Torben P. aus dem Stand auf den hilflosen Markus P. zuspringt, ihn anbrüllt und ihm weit ausholend eine gefüllte Colaflasche aus Hartplastik an den Kopf knallt. Der 29-jährige Installateur fällt auf den gekachelten Boden. "Kraft- und schwungvoll" tritt Torben P. auf den Kopf des Gestürzten, der regungslos liegenbleibt, so zeichnet es der Richter nach. Torben P. habe die Gefährlichkeit erkannt und sie hingenommen. Anstatt aufzuhören habe der 18-Jährige gezielt weitere dreimal auf den Kopf des Bewusstlosen getreten und so den Tod seines Opfers einkalkuliert, das Schicksal des Mannes sei ihm gleichgültig gewesen. [7] Der Täter wurde nach Jugendstrafrecht verteilt. Doch im Gegensatz zum Griechen belief sich seine Strafe auf weniger als die Hälfte. Das liegt auch daran, dass der Täter in Berlin verurteilt wurde und nicht in Bayern. Zudem wurde ihm eine günstige Prognose bescheinigt. Nichts desto troz ist der Täter in keiner Weise von Abschiebung bedroht. Dieses zwei Beispiel zeigen, dass sehr ähnliche Taten deutlich unterschiedlich bestraft werden.

Links und Quellen

Siehe auch

Weblinks

Bilder / Fotos

Videos

Quellen

Literatur

Naviblock

Einzelnachweise


Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Kuscheljustiz) vermutlich nicht.