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Volkslied
Die Bezeichnung Volkslied stammt ursprünglich von Johann Gottfried Herder (*1704 – †1803 in Weimar), der diesen Begriff 1773 erstmals für seine Sammlung und Übersetzung von heimischen und ausländischen Liedern verwendete.
Durch Herder wurde der für ihn sammelnde junge Johann Wolfgang von Goethe auf die besonderen Schönheiten des Volksliedes aufmerksam und zum Dichten von volksliedhaften Texten angeregt, so unter anderem zum vielfach vertonten Gedicht "Heideröslein". Die Sammlung von Volkslieder erschienen später unter dem Titel "Stimmen der Völker in Liedern".
Begriffsbestimmung
Eine allgemein anerkannte Begriffsbestimmung für das, was ein Volkslied ist, gibt es bis heute nicht. Unzutreffend ist jedoch die bekannte Scheindefinition, das Volkslied sei ein Lied, von dem weder der Dichter noch der Komponist bekannt sei.
Als wesentliche Eigenschaft des Volksliedes gehört auf jeden Fall, dass das Volkslied gesungen werden und eine volksläufige Melodie haben muss.
Zitate
Hugo Riemann schrieb in der letzten von ihm stammenden Auflage seines Musiklexikons von 1916:
„"Volkslied heißt entweder ein Lied, das im Volke entstanden ist (d. h. dessen Dichter und Komponist nicht mehr bekannt sind), oder eins, das in den Volksmund übergegangen ist, oder endlich eins, das 'volksmäßig', d. h. schlicht und leichtfasslich in Melodie und Harmonie komponiert ist."“
– Hugo Riemann: Musiklexikon 1916[1]
Alfred Götze definiert in "Das deutsche Volkslied" (1929) das Volkslied mit den Worten:
„"Volkslied ist ein Lied, das im Gesang der Unterschicht eines Kulturvolks in längerer gedächtnismäßiger Überlieferung und in ihrem Stil derart eingebürgert ist oder war, dass, wer es singt, vom individuellen Anrecht eines Urhebers an Wort und Weise nichts empfindet."“
– Alfred Götze: Das deutsche Volkslied 1929[2]