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Supermarkt
Als Supermarkt werden Lebensmitteleinzelhandels-Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² bezeichnet.
Ein Supermarkt führt in seinem Sortiment Lebensmittel einschließlich Frischwaren die zur Selbstbedienung angeboten werden. Nach der Entnahme der Waren durch den Kunden, bezahlt der Kunde diese an zentralen Kassen. In der ehemaligen DDR war der Begriff Supermarkt ungebräuchlich. Dort wurden solche Geschäfte Kaufhalle genannt.
Die meisten Supermärkte sind Teil einer Handelskette, die viele gleichartige Verkaufsstellen hat. Bei Supermärkten unterscheidet man nicht nur zwischen verschiedenen Geschäftsgrößen, sondern auch zwischen verschiedenen Sortimentsgrößen. Während große Supermärkte − auch Vollsortimenter genannt – bis zu 40.000 Waren im Sortiment haben können, haben einige Discounter nur um die 1.000 Erzeugnisse. Dazwischen gibt es je nach Größe des Ladens und Händlers alle möglichen Abstufungen.