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Promotion (Doktor)
Unter Promotion versteht man die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin in einem Studienfach und die Verleihung einer Promotionsurkunde. Die Promotion belegt die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit.
Voraussetzungen
- abgeschlossenes Hochschulstudium
- Anfertigung einer Doktorarbeit (Dissertation), die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält. Die Doktorarbeit kann in einigen Studienfächern (wie z.B. in der Humanmedizin) bereits im Studium angefertigt werden.
- Bestehen einer mündlichen Prüfung (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium)
Verleihung
Der Doktortitel darf (in Deutschland) von Universitäten und von ihnen gleichgestellten Hochschulen verliehen werden.
Promotionsverfahren
Nach dem Abschluß des Studiums (in manchen Fächern bereits studienbegleitend) wählt der Doktorand seinen Doktorvater (Betreuer) und meldet das Promotionsverfahren beim Promotionsausschuß einer Fakultät an. Danach beginnt die wissenschaftliche Arbeit. Über die Ergebnisse wird eine Dissertationsschrift verfertigt. Anschließend wird die Dissertation beim Promotionsausschuß eingereicht, der sie von zwei oder drei Gutachtern prüfen läßt. Wird die Dissertation angenommen, folgt eine mündliche Prüfung. Letztlich wird die Dissertation vervielfältigt und veröffentlicht. Danach wird die Promotionsurkunde verliehen, ab dann darf der Doktorand einen Doktortitel führen.
Benotung
- summa cum laude, mit höchstem Lob, mit Auszeichnung, ausgezeichnet (eine hervorragende Leistung),
- magna cum laude, mit großem Lob, sehr gut (eine besonders anzuerkennende Leistung),
- cum laude, mit Lob, gut (eine den Durchschnitt übertreffende Leistung),
- satis bene‚ genügend, befriedigend (eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht),
- rite, ausreichend (eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt),
- non probatum, non sufficit, non rite, insufficienter, ungenügend, nicht bestanden (eine an erheblichen Mängeln leidende, insgesamt unbrauchbare Leistung).