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Pass-Ausländer
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Passausländer sind Menschen, die die Staatsbürgerschaft des Landes nicht haben, obwohl sie in diesem Land geboren sind und/oder seit Jahren dort leben und es absehbar ist, dass sie auf Dauer in dem Land bleiben werden.
Hintergründe und Situationen
Deutschland
- 2011 leben in Deutschland 6,2 Mio Ausländer von 80,2 Millionen Einwohner insgesamt. [1] Ein großer Teil dieser Menschen wurde in Deutschland geboren und/oder lebt seit Jahren und Jahrzehnten in der BRD. Trotzdem werden diese Menschen nicht unter akzeptablen Bedingungen (Doppelte Staatsbürgerschaft) eingebürgert sondern werden bewusst diskriminiert. Dies gilt insbesondere für Nicht-EU-Ausländer. Unter anderem:
- Passausländer dürfen sich nicht aktiv an Wahlen beteiligen, obwohl sie von der Regierung in ihrem Land ebenfalls regiert werden.
- Passausländer dürfen sich nicht passiv wählen lassen.
- Passausländer dürfen typischerweise nicht Beamte werden.
- Wenn Passausländer Deutschland für länger als 6 Monate verlassen verlieren sie das Aufenthaltsrecht - sofern sie keine Antrag stellen. Dies gilt auch für Kinder, die in Deutschland geboren sind und zwei Jahre im Ausland die Schule besuchen.
- Passausländer droht in bestimmten Fällen die Abschiebung. (Auch wenn sie lange Jahre in Deutschland leben oder in Deutschland geboren wurden).
Schweiz
Auch wenn sich die Schweiz in ihrem Selbstverständnis als klare Demokratie sieht, ist es praktisch aber so, über 20% der Bevölkerung (1.825.060 Menschen insgesamt von 8.014.000)[2] in der Schweiz kein Wahlrecht besitzen. Zudem ist die Einbürgerung relativ kompliziert und abhängig von den Gemeinden.
Herkunft
- Aus dem polemischen Begriff Passdeutscher wurde der Ausdruck Passausländer abgeleitet.
Links und Quellen
Siehe auch
Weblinks
Bilder / Fotos
Videos
Quellen
Literatur
Einzelnachweise
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Pass-Ausländer) vermutlich nicht.