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Diskussion:Nazi

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Formale Nachvollziehbarkeit der Argumentation

Im Artikel gibt es die Formulierung:

"... findet sich z.B. in der Parole "Nazis raus" bei Demonstrationen gegen Aufmärsche von Organisationen, deren Positionen - oft bekennendermaßen - weitgehend deckungsgleich mit denen der Nationalsozialisten und somit verfassungswidrig sind."

Bevor eine Partei oder Organisation des Rechten Spektrums eine Versammlung gemäß Art 8 GG durchführen kann, findet ein Genehmigungsverfahren statt, welches oft mehrere juristische Instanzen durchläuft - zweifelsfrei wird keine Genehmigung erteilt, wenn es sich um eine verfassungswidrige Partei oder Organisation handelt. Werd' dies einmal entsprechend editieren - wenn andere Meinungen vorhanden - dann eben wieder retour - kein Problem.--Gerhard kemme 21:23, 7. Aug. 2012 (CEST)

Meine 23 Pfennig: der Artikel ist sowieso nicht sonderlich strukturiert und liest sich auch nicht gerade leicht, schlimmer kannst du´s mit Sicherheit nicht machen. Achte aber mal ein wenig darauf, diese langen und verschachtelten Sätze wegzukriegen, wenn du schon dabei bist. DAnk und gruss --Was ist 6 mal 3 21:30, 7. Aug. 2012 (CEST)