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Diskussion:Tadeusz Ludas
Geschichte absolut unklar
Irgend etwas stimmt in dem Artikel Tadeusz Ludas nicht?
In der Einleitung steht: anschließend Soldat in der polnischen Volksarmee (Ludowe Wojsko Polskie) von November 1944 bis Februar 1947. Weiter unten Dienstzeit in der polnischen Volksarmee (Ludowe Wojsko Polskie) soll Ludas bis 1992 Oberfeldwebel gewesen sein. Zu dem Zeitpunkt wenn die Geburtsdaten stimmen wäre er 67 Jahre alt gewesen.
Auch die Geschichte stimmt zeitlich nicht: Ludowe Wojsko (LWP) gab es in der Formation in den Jahren 1943 bis 1945 und ging danach in die Volksrepublik Polen über, die Volksrepublik hatte einen Existenzzeitraum von 1952 bis 1989.
Foto von Tadeusz Ludas soll laut Beschriftung aus etwa 1943 stammen. Dann hätten wir ein Urheberrechts-Problem. Wer war der Fotograf? Und wo steht der Server von PlusPedia? In Deutschland oder in welchem Ausland? Welches Urheberrecht wäre dann anzuwenden? --Cosmopolit 09:08, 20. Feb. 2010 (UTC)
Von 1945 bis 1947 kämpften einige Teile der polnischen Volksarmee, nach dem Ende des 2. Weltkrieges, weiter gegen die ukrainischen Banden der UPA (Ukrajinska Powstanska Armija). Darunter war die 1., 3. und 8 Division. Hauptsächlich kämpfte T. Ludas zu der Zeit in den Bieszczady im südosten Polens.
Nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes bzw. des kommunistischen Regimes wurden die Kampfhandlungen und Taten in der Armia Krajowa anerkannt. Was in der Volksrepublik ein Tabu war. Deshalb wurde T. Ludas vom Unteroffizier nachträglich 1992 zum Oberfeldwebel befördert.
Das Foto von T. Ludas ist ein Original, ist in meinem Besitz und ist quasi ein Erbstück. (Signatur fehlt)
- Nicht der Besitzer des Fotos ist der Urheber sonder der Fotograf, wann ist der verstorben? --Cosmopolit 09:29, 21. Feb. 2010 (UTC)
- Wenn das Foto künstlerischen Wert hätte, wäre es geschützt - als einfaches Lichtbild endet das Urheberrecht nach 25 Jahren. Nach meinem Wissen.
- Ob jetzt ein Arrangement mit Blumen die künstlerische Höhe erreicht - wer weiß das hier?
- Unser Server steht in Deutschland - habe aber gelesen, dass der Serverstandort eigentlich nicht so bedeutend ist - wenn der Inhalt an Deutsche in Deutschland gerichtet ist, müssen wir uns da auch dran halten. (Macht Google auch - oder die WikiPedia)
- Wenn der Herr noch lebt und keine Person von öffentlichem Interesse ist, dann könnten wir ein Problem mit dem Persönlichkeitsrecht haben.
- Warten wir mal ab, was unser Autor, der das Bild hochgeladen hat, zu dem Thema sagt.
- --Anthoney 10:19, 20. Feb. 2010 (UTC)
Laut Artikel lebt der Soldat ja noch. Dann wird es noch schwerer mit Urheberrecht. --Cosmopolit 09:15, 20. Feb. 2010 (UTC)
Ich werde nach Belegen suchen und wenn ich welche gefunden hab dann kann ich sie auch einfügen aber vorher kann ich nicht viel machen... Blitzkid habe ich schon angeschrieben - bis jetzt erfolgslos. Mal gucken ob er sich noch äußern wird, villeicht wissen wir dann ja mehr. Gruß, Glenn (Diskussion) 10:03, 20. Feb. 2010 (UTC)
- Glenn, die von dir eingefügte Quelle (Video) sagt nichts zur Person aus. Habe den Link erstmal wieder raus, könnte in einem neuen Artikel über Polenkrieg verwendet werden. Gute Idee von Anthoney warten wir mal ein paar Tage ob sich der Einsteller meldet. Gruß,--Cosmopolit 10:40, 20. Feb. 2010 (UTC)
In dem Video geht es auch um Tadeusz Ludas, das Bild was Blitzkid hier hochgeladen hat wird auch eingeblendet und das Video selbst wurde auch von Blitzkid in YouTube eingestellt. Das war für mich Grund genug den Link des Videos mit in den Artikel einzufügen (bei den 21 Google-Treffern gibt's sowieso keine bessere WWW-Quelle). Grüße, Glenn (Diskussion) 10:49, 20. Feb. 2010 (UTC)
- Hallo, Bilder mit 25 Jahre hab ich noch nicht gehört. Für anonyme Werke bestimmt § 66 UrhG, (Zitat aus UrhG): dass das Urheberrecht bereits 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung der Aufnahme erlischt (bzw. nach der Erstellung, falls das Werk 70 Jahre lang unveröffentlicht blieb). Sobald sich der Urheber zu irgendeinem Zeitpunkt zu seinem Bild (sofern es vor dem 1. Juli 1995 erstellt wurde) bekannt hat, gilt jedoch die normale Schutzfrist von 70 Jahren. Ausnahmen wäre zu klären wenn man den Standort des Servers kennen würde könnte bei USA noch anders aussehen. Kenne mich etwas mit Urheberrecht aus beruflichen Gründen aus. Was das Video angeht mit Bilder die sogar in dem Video des Einsteller verwendet werden ist gleich zu sehen. Aber macht mal weiter, kann man nur hoffen das es keine Abmahnung geben wird. --Cosmopolit 10:55, 20. Feb. 2010 (UTC)
- Wer es nicht glaubt kann auch hier [1] Kurztext lesen. Ein Admin sollte auch auf diese Dinge achten und nicht nur unsichere Quellen als Belege verwenden. --Cosmopolit 11:01, 20. Feb. 2010 (UTC)
- Hallo, Bilder mit 25 Jahre hab ich noch nicht gehört. Für anonyme Werke bestimmt § 66 UrhG, (Zitat aus UrhG): dass das Urheberrecht bereits 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung der Aufnahme erlischt (bzw. nach der Erstellung, falls das Werk 70 Jahre lang unveröffentlicht blieb). Sobald sich der Urheber zu irgendeinem Zeitpunkt zu seinem Bild (sofern es vor dem 1. Juli 1995 erstellt wurde) bekannt hat, gilt jedoch die normale Schutzfrist von 70 Jahren. Ausnahmen wäre zu klären wenn man den Standort des Servers kennen würde könnte bei USA noch anders aussehen. Kenne mich etwas mit Urheberrecht aus beruflichen Gründen aus. Was das Video angeht mit Bilder die sogar in dem Video des Einsteller verwendet werden ist gleich zu sehen. Aber macht mal weiter, kann man nur hoffen das es keine Abmahnung geben wird. --Cosmopolit 10:55, 20. Feb. 2010 (UTC)
Sicher ist keine Quelle im WWW. Das mit 70 Jahren wusste ich auch schon, da muss ich Anthoney also Unrecht geben, denn das Urheberrecht erlischt bei einigen Fällen wirklich erst nach 70 Jahren wie Cosmopolit so schön rausgesucht hat. - Glenn (Diskussion) 11:07, 20. Feb. 2010 (UTC)
- Hallo Cosmoplit - ich wollte nicht den Eindruck entstehen lassen, dass ich mich nicht darum Kümmere.
- Wenn der Fotograf aber anonym ist - wie soll er dann sein Urheberrecht durchsetzen?
- Bei der Wikipedia sind die Bildrechte sehr gut erklärt.
- Hier steht was von 25 jahren - aber die Frist könnte auf 50 Jahre verlängert worden sein.
- Ich denke das Urherberrecht bei Ananoymen Fotografen gilt eher wenn das Foto abgedruckt wurde.
- Ich denke in diesem Fall handelt es sich um ein Foto aus dem Privatbesitz.
- Ohne Künstlerische Höhe. --Anthoney 11:14, 20. Feb. 2010 (UTC)
- [Bildzitat] das kann auch interessant für uns sein -
- Zitat geht schon mal gar nicht, siehe § 51 Zitate --Cosmopolit 12:00, 20. Feb. 2010 (UTC)
@Anthoney,Du bringst wahrscheinlich einiges durcheinander Schöpfungshöhe, und Bildzitat ect. Deine Annahme "Ich denke Foto aus Privatbesitz" ist genau so viel Wert wie ein Vermerk des Hochladers Bild ist von mir. Seit der Umsetzung der EU-Schutzdauerrichtlinie durch den bundesdeutschen Gesetzgeber im Jahr 1995 ist davon auszugehen, dass die früheren Maßstäbe, die eine besondere künstlerische Leistung oder Originalität voraussetzten, nicht mehr gültig sind und auch normale Fotografien als Lichtbildwerke zu betrachten sind.
Absichern könnt ihr euch nur wenn der Hochlader eine Mail an den Betreiber der PlusPedia sendet mit einer Erklärung (nicht an einen Admin alleine das reicht nicht aus) weiter muss in der Erklärung einige Dinge stehen wie Klarname ect. nur gefakte Benutzer-Mail reicht nicht aus. Auch eine Beleg steht doch auch da oder dort bedeutet nicht das damit der Urheber belegt sei. Denn gerade in dem Video-Fall ist keine Urheberschaft erklärt. Die Beschreibung bei Wikipedia ist in der Tat recht ausführlich nur muss man die Texte zu Ende lesen und nicht nur einen Abschnitt rauspicken wie deine Aussage 25 Jahre reicht. Warum hat sich Wikipedia auf die sichere Seite begeben? Es ist kein so einfach mal durchzuwinkendes Thema. Als Admin würde ich mit dem Betreiber von PP Herrn Anthoney Šaravanja, sprechen er ist ja auch Diplom Informatiker (FH) und kennt sich sicher durch sein Studium auch mit der Rechtslage aus. --Cosmopolit 11:50, 20. Feb. 2010 (UTC)
@Cosmopolit - Hallo Cosmopolit,
Danke für Diene Einwäwnde - auch wenn sie mich eher verunsichern.
Wenn wir die PlusPedia als Wisschenschaftliches Werk betracht - und wir ein Foto verwenden - dann ist es doch unter Umständen schon ein Bildzitat - wenigstens wenn ich der Darstellung bei WikiPedia folge? - Mit deinem Gesetzesauszug kann ich in dem Kontext nicht so viel Anfangen - bzw. verstehe Deinen Punkt nicht :-(
In dem WikiPedia-Artikel steht was von 50 Jahren für Lichtbildwerke - jetzt ist Die Frage, wie Du das Urheberrecht verstehst?
Ist es nicht auch so, dass bei solch einem Forum wir auch erst dann reagieren müssen, wenn wir von der URV Kenntnis haben? - Nicht dass ich hier schlampig arbeiten möchte - aber bei einem 60-70 Jahre altem Bild ist es vemutlich schon so, dass das Urheberrecht abgelaufen ist. ?!? Anthoney 00:34, 21. Feb. 2010 (UTC)
"Vermerk des Hochladers Bild ist von mir": zeigt mir, daß der Einspieler, möglicherweise, der deutschen Sprache nicht unbedingt gut mächtig ist. Das könnte die Unschlüssigkeiten im text möglicherweise erklären. Irgendwo muß doch eine polnische Webseite geben... Kennt jemand eine polnische Suchmaschine? --Funker 12:04, 20. Feb. 2010 (UTC)
- Hallo Funker, das er wohl recht gut der deutschen Sprache mächtig ist sieht man auch hier: Diskussion und so kannst du auch polnisch suchen [2] --Cosmopolit 13:05, 20. Feb. 2010 (UTC)
Mehr Seiten als wie mit Google findest Du mit keiner Suchmaschine dieser Welt! --- Glenn (Diskussion) 12:21, 20. Feb. 2010 (UTC)
- Google ist nicht "der Weisheit letzter Schluss" (ich bin kein Freund von Google) und zweitens ist google.pl auch google. Ich dachte an eine in Polen beheimatete (ggf. auch eine Spezial-) Suchmaschine.
- Am besten wäre es, wenn man Zugang zu einer Suchmaschine der polnischen Archive bekäme (In NRW gibt es eine: http://www.archive.nrw.de/Kommunalarchive/KommunalarchiveNordrhein/index.html ) Jemand der hier aktiv ist und polnisch kann, müsste so ein Datenarchiv einmal anzapfen. Vielleicht kennst du jemanden, der polnisch kann? --Funker 15:51, 20. Feb. 2010 (UTC)
@Anthoney: Bitte schau dir mal das dazu an: http://www.pluspedia.de/index.php/Spezial:Beitr%C3%A4ge/84.166.108.245 Macht der Nutzer 84.166.108.245 das maschinell? Immerhin ist das eine IP aus dem Großraum Nürnberg. Der Nutzer 84.166.108.245 hat die Beiträge von einem einen t-online-Anschluß eingespielt. --Funker 16:28, 20. Feb. 2010 (UTC)
- Hallo Funker - Dieser t-online-anschluss war nicht aus Franken -
- Ich habe ein Programm, was Artikel automatisch hochlädt.
- Das war das Programm - und das war schon im Juni 2009;
- Außer ich habe Deine Frage falsch verstanden?
- Grüße Anthoney 00:24, 21. Feb. 2010 (UTC)
Von der Landkarte ist die Quelle nun angegeben und das Foto ist aus meinem Privatbesitz (s.o.)