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Diskussion:Tadeusz Ludas

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Geschichte absolut unklar

Irgend etwas stimmt in dem Artikel Tadeusz Ludas nicht?

In der Einleitung steht: anschließend Soldat in der polnischen Volksarmee (Ludowe Wojsko Polskie) von November 1944 bis Februar 1947. Weiter unten Dienstzeit in der polnischen Volksarmee (Ludowe Wojsko Polskie) soll Ludas bis 1992 Oberfeldwebel gewesen sein. Zu dem Zeitpunkt wenn die Geburtsdaten stimmen wäre er 67 Jahre alt gewesen.

Auch die Geschichte stimmt zeitlich nicht: Ludowe Wojsko (LWP) gab es in der Formation in den Jahren 1943 bis 1945 und ging danach in die Volksrepublik Polen über, die Volksrepublik hatte einen Existenzzeitraum von 1952 bis 1989.

Foto von Tadeusz Ludas soll laut Beschriftung aus etwa 1943 stammen. Dann hätten wir ein Urheberrechts-Problem. Wer war der Fotograf? Und wo steht der Server von PlusPedia? In Deutschland oder in welchem Ausland? Welches Urheberrecht wäre dann anzuwenden? --Cosmopolit 09:08, 20. Feb. 2010 (UTC)Beantworten

Wenn das Foto künstlerischen Wert hätte, wäre es geschützt - als einfaches Lichtbild endet das Urheberrecht nach 25 Jahren. Nach meinem Wissen.
Ob jetzt ein Arrangement mit Blumen die künstlerische Höhe erreicht - wer weiß das hier?
Unser Server steht in Deutschland - habe aber gelesen, dass der Serverstandort eigentlich nicht so bedeutend ist - wenn der Inhalt an Deutsche in Deutschland gerichtet ist, müssen wir uns da auch dran halten. (Macht Google auch - oder die WikiPedia)
Wenn der Herr noch lebt und keine Person von öffentlichem Interesse ist, dann könnten wir ein Problem mit dem Persönlichkeitsrecht haben.
Warten wir mal ab, was unser Autor, der das Bild hochgeladen hat, zu dem Thema sagt.
--Anthoney 10:19, 20. Feb. 2010 (UTC)Beantworten

Laut Artikel lebt der Soldat ja noch. Dann wird es noch schwerer mit Urheberrecht. --Cosmopolit 09:15, 20. Feb. 2010 (UTC)Beantworten

Ich werde nach Belegen suchen und wenn ich welche gefunden hab dann kann ich sie auch einfügen aber vorher kann ich nicht viel machen... Blitzkid habe ich schon angeschrieben - bis jetzt erfolgslos. Mal gucken ob er sich noch äußern wird, villeicht wissen wir dann ja mehr. Gruß, Glenn (Diskussion) 10:03, 20. Feb. 2010 (UTC)Beantworten

Glenn, die von dir eingefügte Quelle (Video) sagt nichts zur Person aus. Habe den Link erstmal wieder raus, könnte in einem neuen Artikel über Polenkrieg verwendet werden. Gute Idee von Anthoney warten wir mal ein paar Tage ob sich der Einsteller meldet. Gruß,--Cosmopolit 10:40, 20. Feb. 2010 (UTC)Beantworten

In dem Video geht es auch um Tadeusz Ludas, das Bild was Blitzkid hier hochgeladen hat wird auch eingeblendet und das Video selbst wurde auch von Blitzkid in YouTube eingestellt. Das war für mich Grund genug den Link des Videos mit in den Artikel einzufügen (bei den 21 Google-Treffern gibt's sowieso keine bessere WWW-Quelle). Grüße, Glenn (Diskussion) 10:49, 20. Feb. 2010 (UTC)Beantworten

Hallo, Bilder mit 25 Jahre hab ich noch nicht gehört. Für anonyme Werke bestimmt § 66 UrhG, (Zitat aus UrhG): dass das Urheberrecht bereits 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung der Aufnahme erlischt (bzw. nach der Erstellung, falls das Werk 70 Jahre lang unveröffentlicht blieb). Sobald sich der Urheber zu irgendeinem Zeitpunkt zu seinem Bild (sofern es vor dem 1. Juli 1995 erstellt wurde) bekannt hat, gilt jedoch die normale Schutzfrist von 70 Jahren. Ausnahmen wäre zu klären wenn man den Standort des Servers kennen würde könnte bei USA noch anders aussehen. Kenne mich etwas mit Urheberrecht aus beruflichen Gründen aus. Was das Video angeht mit Bilder die sogar in dem Video des Einsteller verwendet werden ist gleich zu sehen. Aber macht mal weiter, kann man nur hoffen das es keine Abmahnung geben wird. --Cosmopolit 10:55, 20. Feb. 2010 (UTC)Beantworten
Wer es nicht glaubt kann auch hier [1] Kurztext lesen. Ein Admin sollte auch auf diese Dinge achten und nicht nur unsichere Quellen als Belege verwenden. --Cosmopolit 11:01, 20. Feb. 2010 (UTC)Beantworten

Sicher ist keine Quelle im WWW. Das mit 70 Jahren wusste ich auch schon, da muss ich Anthoney also Unrecht geben, denn das Urheberrecht erlischt bei einigen Fällen wirklich erst nach 70 Jahren wie Cosmopolit so schön rausgesucht hat. - Glenn (Diskussion) 11:07, 20. Feb. 2010 (UTC)Beantworten


Hallo Cosmoplit - ich wollte nicht den Eindruck entstehen lassen, dass ich mich nicht darum Kümmere.
Wenn der Fotograf aber anonym ist - wie soll er dann sein Urheberrecht durchsetzen?
Bei der Wikipedia sind die Bildrechte sehr gut erklärt.
Hier steht was von 25 jahren - aber die Frist könnte auf 50 Jahre verlängert worden sein.
Ich denke das Urherberrecht bei Ananoymen Fotografen gilt eher wenn das Foto abgedruckt wurde.
Ich denke in diesem Fall handelt es sich um ein Foto aus dem Privatbesitz.
Ohne Künstlerische Höhe. --Anthoney 11:14, 20. Feb. 2010 (UTC)Beantworten


[Bildzitat] das kann auch interessant für uns sein -

@Anthoney,Du bringst wahrscheinlich einiges durcheinander Schöpfungshöhe, und Bildzitat ect. Deine Annahme "Ich denke Foto aus Privatbesitz" ist genau so viel Wert wie ein Vermerk des Hochladers Bild ist von mir. Seit der Umsetzung der EU-Schutzdauerrichtlinie durch den bundesdeutschen Gesetzgeber im Jahr 1995 ist davon auszugehen, dass die früheren Maßstäbe, die eine besondere künstlerische Leistung oder Originalität voraussetzten, nicht mehr gültig sind und auch normale Fotografien als Lichtbildwerke zu betrachten sind.

Absichern könnt ihr euch nur wenn der Hochlader eine Mail an den Betreiber der PlusPedia sendet mit einer Erklärung (nicht an einen Admin alleine das reicht nicht aus) weiter muss in der Erklärung einige Dinge stehen wie Klarname ect. nur gefakte Benutzer-Mail reicht nicht aus. Auch eine Beleg steht doch auch da oder dort bedeutet nicht das damit der Urheber belegt sei. Denn gerade in dem Video-Fall ist keine Urheberschaft erklärt. Die Beschreibung bei Wikipedia ist in der Tat recht ausführlich nur muss man die Texte zu Ende lesen und nicht nur einen Abschnitt rauspicken wie deine Aussage 25 Jahre reicht. Warum hat sich Wikipedia auf die sichere Seite begeben? Es ist kein so einfach mal durchzuwinkendes Thema. Als Admin würde ich mit dem Betreiber von PP Herrn Ante Šaravanja, sprechen er ist ja auch Diplom Informatiker (FH) und kennt sich sicher durch sein Studium auch mit der Rechtslage aus. --Cosmopolit 11:50, 20. Feb. 2010 (UTC)Beantworten