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Homosexualität

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Homosexualität ist ein neuzeitlicher Begriff, der zumeist die aktive, also sexuelle Orientierung zwischen Menschen beschreibt. Dabei bedeutet bedeutet das Wort "Homo" gleich. Unter Homosexualität versteht man also die gleiche sexuelle Orientierung zum männlichen (schwulsein) oder weiblichen (lesbischsein) Geschlecht. [1]

Besonders homosexuelle Männer wurden in der Geschichte oftmals verfolgt und je nach Kultur und Epoche gut oder schlecht behandelt. Nach allgemeiner Auffassung kann man heute annehmen, dass die größten Repressalien durch die Religionen verursacht wurden und dem Idealbild der Fortpflanzung in Verbindung mit dem Zweck der Sexualität des Menschen.

Umstritten ist nach wie vor, wie die Kulturen weltweit zur Homosexualität stehen, Staaten, wie Kulturen oder Religionen behandeln das Thema sehr unterschiedlich. In der letzten Zeit setzt sich aber mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass die Homosexualität (gestützt durch Meinungen von Ärzten) keine Krankheit sei.

Bei den Vereinten Nationen gibt es daher mehr und mehr Resolutionen, die sich um den Schutz von Homosexuellen kümmern. Auch bilateral fallen vor allen Dingen die USA damit auf, mit Druck durch Drohen von Entzug der Entwicklungshilfe auch in Dritte-Welt-Staaten die Rechte von Homosexuellen anzuerkennen. [2]

In Deutschland gibt es durch Bundesgesetze Schutz, etwa in Form von Diskriminierungsregeln oder der sog. Homoehe. International sieht die EU-Grundrechtecharta, sowie die EMRK einen gewissen Grundrechteschutz zu.

Homosexualität im Nationalsozialismus

Als "abartig" galten in der Zeit des Nationalsozialismus Deutschlands (1933-1945) Menschen mit homosexuellen Neigungen. Bereits relativ früh wurden, besonders homosexuelle Männer, von dem diktatorischen Regime verfolgt, gefoltert und in Konzentrationslagern inhaftiert. Als äußeres Zeichen ihrer sexuellen Neigung mussten sie in den Konzentrationslagern sogenannte "Rosa Winkel" tragen. [3]

Obwohl die Deutschen den Homosexuellen viel zu verdanken hatten, etwa durch Versuche der Befreiung in Untergrundzellen, hat man ihnen als einzigste Gruppe, die in den Konzentrationslagern waren keinen Schutz im Grundgesetz gewährt, was etwa den Behinderten als Minderheit zugestanden wurden. Durch die fehlende Souveränität, die Deutschland hatte, waren GG-Änderungen nur von rudimentärer Natur, was die sog. Reichsideologen auch gleich als Verkauf Deutscher Werte interpretierten. Geregelt wurde dies durch den sogenannten Überleitvertrag, der aber heute größtenteils unwirksam ist.

Minderheitenschutz nach dem Dritten Reich

Heute erstreckt sich der Schutz vor Verfolgung nur auf europarechtliche Regelungen. Auch wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Deutschen Gesetzen nachrangig im GG unterstellt ist, so muss bei einem Abweichen von dieser Regel laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ( Az. 2 BvR 1481/04 ) eine gute Begründung vorgelegt werden. Das Bundesverfassungsgericht betrachtet sich selber als nachrangig bezüglich Entscheidungen des EuGH in der Homosexuellenfrage. [4]

Der EGMR stellte jüngst in Frage der sexuellen Orientierung auf europarechtlicher Ebene folgendes fest.:

Beispielsweise schützt die Konvention nicht vor sexueller Diskriminierung, wenngleich ihr Katalog in Art14 MRK nicht erschöpfend ist. Es wird zwar insbesondere der Schwerpunkt auf andere Minderheiten gelegt, es heisst dazu aber:

„Die sexuelle Orientierung fällt unter das Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK. Die Aufzählung in Art. 14 EMRK hat nur Beispielcharakter und ist nicht erschöpfend, wie das Adverb "insbesondere" im Text des Artikels ausweist. Zur Anwendbarkeit des Art. 14 EMRK genügt es, dass die Tatsachen des Rechtstreits sich in der Anwendungssphäre einer Konventionsgarantie befinden.[5]

Nach ständiger Rechtsprechung des EGMR gilt daher der Grundsatz der praktischen Anwendbarkeit der gewährten Rechte.

„Ebenso wie Unterschiede, die sich auf das Geschlecht gründen, verlangen Unterschiede, welche sich auf die sexuelle Orientierung gründen, nach besonders wichtigen Gründen für ihre Rechtfertigung.[6]

Auch der Art.8MRK fällt in den Bereich zum Schutze der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft, insbesondere deshalb, da sich die heutigen Moralvorstellungen hinreichend geändert haben, was der BGH feststellte.[7][8][9] "Die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft fällt in den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK hinsichtlich des Anspruchs auf Achtung des Privatlebens."[10]


Neben den zuvor genannten Schutzrechten der Europäischen Menschenrechtskonvention, als auch der EU-Grundrechtecharta bietet sich noch durch das GG indirekt gewährte Recht der UNO an, dass seit Juni 2011 weltweit und zwar unter den Staaten Gültigkeit hat, die es ratifiziert haben bzw. dem eine Zustimmung erklärt haben. Dies geschah 2008 in der Vollversammlung, wobei es erst jetzt im Menschenrechtsrat eine Mehrheit gab

Durch die Völkerrechtsklausel verpflichtet sich Deutschland zudem Resolutionen, die in einer der Kammern geschaffen werden und zum Völkergewohnheitsrecht werden, zu akzeptieren. Ein Klagerecht der Staaten untereinander besteht ebenfalls [11]

Würde daraus nun auch Gewohnheitsrecht erwachsen, könnten die Bürger diese Resolution direkt einfordern bzw. einklagen. Art. 25 GG regelt die Einbeziehung völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts in das deutsche Normgefüge. Völkergewohnheitsrechtliche Regelungen gehen nationalem Gesetzesrecht vor, stehen aber unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Der Art. 25 GG ist zwar kein Grundrecht, es stützen sich gleichwohl viele Urteile, die auch anhand der UN-Vollversammlung erstellt wurden darauf.[3] Anders als in anderen Staaten, in denen es nur eine Unterwerfungsklausel vor der UN gibt und gewissermaßen bei Verstößen nur andere Staaten gegen den verletzenden Staat vorgehen können, hat der Art. 25 GG eine ganz direkte Wirkung, da nicht nur Staaten, sondern vielmehr die Organe des Staates ihre Rechte einklagen können. Art.93 GG Abs. 1 Nr. 4a GG). Auch müssen sich einfache Gesetze, etwa BGB, StGB an die Richtlinien dieses Artikels halten. Hauptartikel siehe Völkerrechtsklausel

Im Falle der Verletzung eines Staates wegen der sexuellen Orientierung gebe es daher die Möglichkeit anhand obiges Beispiel dagegen vorzugehen. Im Falle des Ausartens in Völkergewohnheitsrecht könnte dann jeder Bürger nach Art. 25 GG i. S. d Art. 19 Abs. 4 eingefordert werden, da Art. 19 nicht nur die Grundrechte garantiert, sondern auch für alle in der deutschen Rechtsordnung geschützten Rechte. Somit erfasst die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG auch Fälle, in denen der Staat unmittelbar wirksame internationale Menschenrechtsnormen verletzt, die gemäß Art. 59 Abs. 2 bzw. Art. 25 GG Bestandteil des innerstaatlichen Rechts sind. Der Deutsche Rechtsanwender ist zudem an die transformierten Vorschriften des Völkerrechts nach Art. 20 Abs. 3 gebunden.

Last but not least seien die internationalen Regeln, dass Völkerrecht und die daraus ableitende Naturrechte erwähnt die die Grundlage allen menschlichen Seins entsprechen und seit einiger Zeit eine Wendung hin zu mehr Schutz gewährleisten. Durch die Erforschung der Sexualität des Menschen und der Gegenüberstellung des Schöpfungsgedankens der Kirche ist man mittlerweile so weit, dass man davon ausgeht, dass der Trieb der Sexualität nicht alleine der Fortpflanzung dient, sondern der natürlichen Lustgewinnung und somit durch Steigerung der Hormonsproduktion zu einem gesunderem Leben führen kann. [12]

Daher ist nun auch aus völkerrechtlicher Sicht davon auszugehen, dass die Homosexualität schützenswert ist, da sie direkt aus der Natürlichkeit des Seins entspringt und in sich natürlich ist Berücksichtigung fand dies in den jüngsten Resolutionen der UNO. Die Homosexualität und die Natürlichkeit wurde in vielen Epochen des Altertum bereits festgestellt.

Gesellschaftliche Situation

Es wird nach wie vor international uneinheitlich verfahren. In Europa ist die Homosexualität fast überall legal, wenngleich es aber bezüglich des Adoptionsrechts, des Steuer- und Eherechts erhebliche Unterschiede gibt. Insgesamt lässt sich sagen, dass in den osteuropäischen Staaten weder Antidiskriminierungsgesetze vorhanden sind, noch eine homosexuelle Ehe vorgesehen ist. In Deutschland gibt es die sog. gleichgeschlechtliche Partnerschaft, die mit Ausnahmen im Adoptions.- und Steuerrecht fast der Ehe angeglichen ist. Anders hingegen sieht die Situation in den Niederlanden, Spanien und weiteren westlichen Staaten aus, wo es ein ausgedehntes Aoptionsrecht gibt, dass in Deutschland bestenfalls rudimentär ausgestattet ist und eine Homosexuelle Ehe, die gleich mit der Heterosexuellen Ehe zu werten ist. Da die Homosexualität in vielen Staaten bereits gut in der Gesellschaft etabliert ist, gibt es auch die ersten Studien, die belegen, dass Homosexuelle Eltern manchmal besser für Kinder sind, als heterosexuelle Eltern.

Einige Studien legen den Verdacht sehr nahe, dass Homosexuelle ihre leiblichen oder adoptierten ( in den Staaten, in denen das rechtlich schon möglich ist) Kinder sogar besser als Heterosexuelle erziehen, im Studie der Regenbogendiskussionen und über Adoptionsrechte wurde eine Studie in vielen Staaten der Erde durchgeführt, die das Ergebnis brachte, dass in den Staaten wo es bereits ein Adoptionsrecht gibt, dies sehr große Vorteile bietet. Es wurden Fragen vertieft, wie der Umstand, dass Homosexuelle Kinder aus der Dritten Welt adoptieren könnten und dies zu einer weltweiten Abnahme der Kindersterblichkeit bzw. Armut in ihren Heimatländern führen könne. Dazu hat die renommierte amerikanische Psychologie-Professorin Abbie Goldberg herausgefunden, dass Homosexuelle ihre Kinder besser erziehen, da das Umfeld ganz anders sei. In Ihrem Buch Buch „Lesbian and Gay Parents and Their Children“[13] schreibt sie, „dass in manchen Fällen gleichgeschlechtliche Paare besser für ihre Kinder sind als ihr heterosexuelles Pendant“.[14]

Diskussionen im rechtem und religiösem Spektrum

Die Homosexualität wird insbesondere in rechten Gesinnungskreisen als Schädigung der Gesellschaft gesehen. Insbesondere bei der angeblich so starken Schädigung der Gesellschaft im Hinblick auf Fortpflanzung entstehen aber große Probleme mit der Beweisbarkeit.Insbesondere ist unverständlich, dass laut Aussage einiger, der Fortbestand der Rasse gefährdet sei. Die Homosexualität ist nach aktuellem Stand nicht ansteckend. In der Religion und im Altertum wurde diese sexuelle Orientierung weitgehend geduldet.

Gründe für homosexuelles Verhalten können auch als natürliche Gegenbewegung gegen drohende Überbevölkerung gesehen werden.Studien belegen, dass die Homosexualität nur dann vermehrt auftritt, wenn es schon zwei ältere Brüder gibt und die Natur weitere potentielle Männer, die mal Vater werden könnten, verhindern möchte.

Ein Mann, der homosexuell ist, wird auch durch die als Erfolg gekennzeichnete Ex-Gay Bewegung nicht wieder Hetero, dies belegen Studien.

Durch das "Egoistengen" wird vielfach angenommen, dass Homosexualität auch der Arterhaltung der eigenen Sippe durch vermehrte Hilfe dienen kann, und die Gesellschaft insgesamt schützt, das Homosexuelle die drohende Überbevölkerung mit all ihren negativen Faktoren, etwa der Kindersterblichkeit usw. eindämmen kann.

Weibliche Verwandte homosexueller Männer scheinen wohl fruchtbarer zu sein. Eine Studie der Universität Padua kam zu dem Ergebnis das weibliche Verwandte mütterlicherseits mehr Nachkommen haben als der Durchschnitt. Unter der Voraussetzung, dass Gene, welche auch zur die Ausbildung der Homosexualität beitragen, mütterlicherseits vererbt werden und auch für die höhere Fruchtbarkeit verantwortlich sind, könnte dies den Nachteil kompensieren oder sogar überkompensieren. [15] [16] Zwillingsstudie

„Das Ergebnis: Das Erbgut hat einen Einfluss von 35 Prozent darauf, ob ein Mann schwul wird. Ob eine Frau lesbisch wird, bestimmen hingegen nur zu 18 Prozent die Gene. Gemeinsame Umwelteinflüsse, zum Beispiel die Familie, wirken sich nicht auf die sexuelle Präferenz von Männern aus – auf die von Frauen aber sehr wohl, wo sie einen Einfluss von 16 Prozent auf die Wahl des Liebespartners haben. Den stärksten Einfluss jedoch haben die nichtgeteilten Umwelteinflüsse, zum Beispiel individuelle Erlebnisse: Bei Männern und Frauen haben sie einen Einfluss von 64 Prozent darauf, ob sie homo- oder heterosexuell gepolt sind.“

... Homosexualität: Mix aus Genen und Umwelteinflüssen - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/sexualitaet/homosexualitaet-mix-aus-genen-und-umwelteinfluessen_aid_314246.html

Der genetische Anteil der angeborenen Homosexualität liegt bei Männern höher, nämlich bei 35 %.[17][18]

Bekannte Homosexuelle

Siehe auch

InitQuelle.: Den Teil über Gesellschaftliche Situation habe ich bei Wikipedia geschrieben.

Einzelnachweise

  1. Vgl. David Greenberg, The Construction of Homosexuality, Part II. The Construction of Modern Homosexuality (Chicago: University of Chicago Press, 1988), 301-454.
  2. Näheres dazu [1]
  3. "Süddeutsche.de: Homosexualität im Nationalsozialismus "Der Abschaum, das waren wir" "
  4. Karlsruhe...;Süddeutsche Joachim Jahn
  5. LSVD
  6. LSVD vgl.u.a Urteil EGMR EGMR, Urt. v. 21.12.1999 - 33290/96 (Fall Salgeiro da Silva Mouta v. Potugal)
  7. LSVD
  8. BGH in NJW 1993, S. 999f
  9. Anwalt-im-Netz
  10. LSVD vgl.u.a EGMR, Urt. v. 30.01.1981 - 7525/76 ( Fall Dudgeon v. Vereinigtes Königreich); Serie A Nr. 45; NJW 1984, 541; EuGRZ 1983, 488)
  11. FEA, Anja Merkel
  12. Matt Ridley, Eros und Evolution. Die Naturgeschichte der Sexualität. München 1995 (zuerst 1993).
  13. Abbie Goldberg: Lesbian and Gay Parents and Their Children, 2009, ISBN 978-1433805363 ; Research on the Family live Circle
  14. Schwul-lesbische Eltern besser als Heteros?, queer.de, 29. Oktober 2009
  15. http://www.journals.royalsoc.ac.uk/content/rdd98tj9a5bk1xla/fulltext.pdf „Evidence for maternally inherited factors favouring male homosexuality and promoting female fecundity“ (pdf, engl.), Camperio-Ciani, Corna, Capiluppi, in: Royal Society Publishing, 18. Oktober 2004, Band 271, Nummer 1554/November 07, 2004, S. 2217–2221
  16. „Wie sich Homosexualität in der Evolution durchsetzen konnte“, www.wissenschaft.de, 13. Oktober 2004
  17. Niklas Långström, Qazi Rahman, Eva Carlström, Paul Lichtenstein: Genetic and Environmental Effects on Same-sex Sexual Behaviour: A Population Study of Twins in Sweden, in: Archives of Sexual Behaviour, 7. Juni 2008 (Pressemitteilung)
  18. Genetics, Environment Shape Sexual Behavior, The Washington Post, 30. Juni 2008
  19. Zu Westerwelle auf www.gaystation.info/stars/
  20. Näheres dazu Naturrecht

Andere Lexika