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PKV Tarifwechsel

Aus PlusPedia
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Unter einem PKV Tarifwechsel ist der Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung gemeint. Das Recht zum Wechseln in einen gleichartigen Tarif ist im § 204 VVG davor § 178 f VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Der Wechsel ist sowohl für Selbstständige, Angestellte als auch Beamte zu jederzeit möglich. Durch einen Tarifwechsel sollen langjährig versicherte die Möglichkeit erhalten durch den Wechsel in einen neuen, günstig kalkulierten Tarif Beiträge zu sparen.

Hintergrund des Tarifwechsels

Durch die sog. "Vergreisung" der Alttarife entsteht überhaupt die notwendigkeit den Tarif zu wechseln. Versicherungsgesellschaften eröffnen zu Beginn günstige Tarife für junge Leute. Im Laufe der Jahre müssen jedoch Beitragsanpassungen vorgenommen werden. Die Beitragsanpassungen erfolgen wenn die Kosten über den Einnahmen liegen, was wiederum auf das älter werden der versicherten zurückzuführen ist. Ist dieser Tarif für junge Menschen aus Kostengründen uninteressant, schließen die Versicherungen den Tarif und eröffnen einen neuen - gleichartigen nach altem Schema. Durch ein Tarifwechsel in den neu kalkulierten Tarif können Beiträge gespart werden.

Gleichartiger Tarif

Bei einem Wechsel in einen gleichartigen Tarif, darf die Versicherung kein Riskozuschlag aufgrund gesundheitlicher Probleme erheben. Lediglich auf Leistungsbausteine die höher oder umfassender als bisher sind, können mit einem Risikozuschlag versehen werden. Der Versicherte hat die Möglichkeit diesen anzunehmen oder hinsichtlich der Mehrleistung ein Leistungsausschluss zu vereinbaren.


Quellen und Verweise: §204 VVG



Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Klapschus angelegt am 24.02.2011 um 17:50,
Alle Autoren: Siechfred, Opihuck, Andy king50, Klapschus


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