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Musik im Nationalsozialismus

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Unter dem Begriff Musik im Nationalsozialismus versteht man das kompositorische und ausübende Musikschaffen unter der nationalsozialistischen Diktatur im Deutschen Reich zwischen 1933 und 1945. Die Definition einer eigenständigen nationalsozialistischen Musikästhetik ist kaum möglich. Die Unterdrückung und Verfolgung von Musik und Musikern aus rassistischen oder weltanschaulichen Gründen war dagegen weit verbreitet.

Systemübergreifender Zusammenhang

Die Unterdückung der freien Entfaltung der Kunst, und in diesem Fall der Musik, ist kein alleiniges Merkmal der nationalsozialistischen Diktatur. Sie ist in mehr oder minder starkem Maße in allen weltanschaulich-ideologisch ausgerichteten Systemen zu beobachten. Das andere exemplarische Beispiel des 20. Jahrhunderts dafür ist die sowjet-bolschewistische Diktatur in Russland. So schreibt z.B. der Musikwissenschaftler Hans Heinz Stuckenschmidt:

Die sozialbedingte und erzwungene Form des Autodafes findet sich in Staatssystemen aller Art, daß heißt solchen, die keine Autonomie der Kunst, einer Disziplin, einer geistigen Verhaltensweise außerhalb der Gesellschaft zu dulden bereit sind. Ihr klassischer Fall in der kirchlichen Musik ist der Palestrinas nach dem Tridentiner Konzil; ihre modernen Wiederholungen waren in faschistischen Diktaturen und sind im Bereich der kommunistischen Staaten zu beobachten. Der berühmteste Fall solcher modernen Autodafes ist der des größten Komponisten, den das sowjetische Russland erzogen hat, Dimitri Schostakowitschs. [1]

Einzelnachweise

  1. Hans Heinz Stuckenschmidt: Schöpfer der Neuen Musik, dtv, München, 1962, S. 190