PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Schießbefehl
Schießbefehl war die Bezeichnung für die bereits seit 1948 geübte Praxis “illegale” Grenzübertritte aus der SBZ beziehungweise der spatäteren DDR unter Einsatz der Schusswaffe zu verhindern.
Die Einzelheiten des Schusswaffengebrauchs an der innerdeutschen Grenze waren bis 1992 ausschließlich streng geheim geregelt. In einem Handbuch für Grenzsoldaten befand sich nach Recherchen des Auswärtigen Amts von 1966 der Hinweis, das die “Vernichtung von Grenzverletzen” auch auf eigenen Entschluss, d.h. Enstchluss des Soldaten, getroffen warden kann, wenn andere Mittel nicht oder nicht mehr ausreichen. Eine förmliche Rechtsgrundlage erhielt der Schiessbefehl erst durch § 27 des Grenzgesetzes von 25. Mai 1982, der den Schusswaffengebrauch u.a. zur Verhinderung von Verbrechen gestattete. [1] Am 3. April 1989 wies SED-Generalsekretär Erich Honecker an, den Schießbefehl, dessen Existenz offiziell immer bestritten worden war, nicht länger anzuwenden. [2]
Weblinks
Gesetz über Staatgrenze der Deutsche demokratische Republik
Einzelnachweis
- ↑ Anja Mihr 2002 Amnesty International in der DDR: der Einsatz für Menschenrechte im Visier der Stasi. Ch. Links Verlags Fußnote 260 S.107, ISBN 3-86153-263-8
- ↑ Hans-Hermann Hertle und Udo Baron 2009, Die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961-1989: ein biographisches Handbuch Zeithistorische Forschung Potsdam Stiftung Berliner Mauer Ch. Links Verlags S.432 ISBN 978-3-86153-517-1