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Gewaltmonopol des Staates

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Das staatliche Gewaltmonopol bezeichnet die in Ausschließlichkeit dem Staat vorbehaltene Möglichkeit, physische Gewalt auszuüben und zu legitimieren. Es ist ein Prinzip aller modernen Staaten und gilt als eine der Grundlagen für das Funktionieren eines Rechtsstaates.

Situation in der BRD

In einigen Migrantenvierteln der Bundesrepublik sehen führende Vertreter der deutschen Polizei das staatliche Gewaltmonopol nicht mehr gewährleistet. In manchen Vierteln Berlins, Hamburgs, Duisburgs, Essens oder Kölns gebe es Straßenzüge, in die sich Polizisten nicht mehr allein hineintrauten. Führt ein Beamter dort eine Verkehrskontrolle durch, mobilisieren junge Männern mit türkischem oder arabischem Hintergrund schnell Unterstützung. Von so einer Menge bedrängt und beschimpft, müsse sich der Rechtsstaat dann zurückziehen. Die deutsche Rechtsordnung und ihre Vertreter würden nicht akzeptiert. In diesen Migrantenvierteln wanke daher das staatliche Gewaltmonopol. Ähnliches sei bei Massenschlägereien erfahren worden. Die Polizei werde bedrängt mit den Worten, sie habe dort nichts zu suchen, solle sich aus den Angelegenheiten raushalten.[1]

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