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Nachrichtendienst

Aus PlusPedia
Version vom 26. Januar 2011, 13:56 Uhr von Pfitzi (Diskussion | Beiträge) (Bitte keine Deutungen und Meinungen in den Artikel einbringen.)
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Ein nationaler Geheimdienst ist ein Apparat, der zum einen in die (eigene) nationale Gesellschaft hinein wirksam ist und im weiteren in anderen nationalen Gesellschaften wirksam ist.

Die oftmals umschreibend als Nachrichtendienste bezeichneten Geheimdienste haben jedoch fast immer über die reine Nachrichtenbeschaffung weit hinausreichende Aufgaben und Befugnisse. Die Bezeichnung "Nachrichtendienst" kann somit eher als verharmlosende Bezeichnung für einen mitunter brutalen Unterdrückungsapparat Verwendung finden.

Aufgaben

  • Nachrichtenbeschaffung, Personenermittlung und -aufklärung im In- und Ausland;
  • Ausspähung politischer, wirtschaftlicher und militärischer Stärken von Gegnern;
  • Desinformation, Desorganisation und Zersetzung von Gegnern im In- und Ausland;
  • Gegenspionage/ Abwehr von Spionageangriffen;
  • Sabotage und Destruktion, Liquidierung von Gegnern;
  • (Illegale) Beschaffung von Beweisen zur Vorbereitung von Strafverfahren gegen beliebige Gegner;

Gliederung

Die Gliederung der Geheimdienste erfolgt im wesentlichen in Inlands- und Auslands-Geheimdienste, militärische Nachrichtendienste und technische Nachrichtendienste, die sich mit der Überwachung elektronischer Medien, Telefon-, Funk-, Satellitenfunk- und Internetdiensten befassen. Daneben gibt es Spezialeinheiten zur Ausführung operativ- taktischer Aufgaben (z.B. Geiselbefreiungen, Tötungen, Sabotageakte, Industriespionage usw.), Grenz- und Paßkontroll-, Postkontrolleinheiten und zur Überwachung von Terroristen und organisierter Kriminalität.

Befugnisse

In westlichen "Demokratien" wird zwar immer wieder die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste hervorgehoben, doch stellen sich diese Kontrollinstrumente immer wieder als zahnlose Tiger heraus. Den Kontrollgremien- z.B. der sogenannten "Parlamentarischen Kontrollkommission" in der Bundesrepublik werden nur geschwärzte Informationen bereit gestellt, die aus Gründen des Quellenschutzes zumeist keine Angaben zur Art und Weise und zur Qualität der Informationsgewinnung beinhalten. Darüber hinaus entscheiden die Geheimdienste im kleinen Kreis mit dem zuständigen Beauftragten der Bundesregierung für die Nachrichtendienste, was die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) überhaupt zu sehen und zu hören bekommt.

Immer wieder- z.B. beim illegalen, parlamentarisch nicht abgesegneten Export von Rüstungsgütern nach Israel- haben die Geheimdienste der BRD parlamentarische Gremien über- und hintergangen. Das kann auch nicht anders sein, denn Geheimdienste werden von Regierungen geschaffen, um im Geheimen entgegen geltenden Rechts Aktivitäten gegen potentielle bzw. vermutete Täter vornehmen zu können und dabei geltende Rechtsvorschriften umgehen zu können. Wäre das nicht so, könnte man auch die Polizei damit befassen und müßte nicht eine gesonderte Behörde ins Leben rufen.

Während beispielsweise eine gesetzliche Strafverfolgungsbehörde westlicher Staaten in der Regel einen profunden Anfangsverdacht benötigt, um gegen einen Bürger zu ermitteln, reichen den Geheimdiensten bloße Verdächtigungen und Vermutungen, selbst die reine Möglichkeit, jemand könne beispielsweise zum Geheimnisverräter werden, zum Anlegen einer Personendatei und zur Einleitung von Überwachungsmaßnahmen aus.

In einigen Staaten nehmen die Geheimdienste selbst Polizeiaufgaben war und führen Verhaftungen und Befragungen von Verdächtigen vor.