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Kulturdenkmal

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Ein Kulturdenkmal ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Werk, „das als Zeugnis einer Kultur gilt und von [künstlerischem und] historischem Wert ist“. Dabei kann es sich um einzelne Bauwerke, aber auch einen Friedhof oder andere Gartenanlagen handeln. Die Erfassung von Kulturdenkmälern ist Aufgabe des Denkmalschutzes, fällt in Deutschland zunächst in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer und ist nicht von anderen Interessen wie etwa dem Tourismus abhängig. International stehen gemäß dem Zweiten Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte Artikel 16 „geschichtliche Denkmäler, Kunstwerke und Kultstätten“ unter besonderem Schutz.[1]

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Dieses Zusatzprotokoll wurde erst in den Jahren 1974 bis 1977 ausgehandelt.