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Genfer Flüchtlingskonvention

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Teilnehmerstaaten des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge; Hell Grün: Teilnehmer des Abkommens von 1951, Gelb: Teilnehmer des Protokolls von 1967, Dunkel Grün: Teilnehmer beider Verträge, Grau: übrige Staaten bzw. Nicht-Teilnehmer

Die Genfer Flüchtlingskonvention (Abkürzung GFK; eigentlich Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge) wurde am 28. Juli 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Hauptgrund dafür waren die Flüchtlingsdramen der beiden Weltkriege. Ergänzt wurde die Konvention am 31. Januar 1967 durch das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, das am 4. Oktober 1967 in Kraft trat. Der Konvention sind 147 Staaten beigetreten,[1] dem Protokoll 146.[2] 143 Staaten sind sowohl der Konvention als auch dem Protokoll beigetreten.[3]

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