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Beamter
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Ein Beamter ist meist ein Staatsbediensteter oder eine auf Lebenszeit verpflichtete Person. In Deutschland und in vielen anderen Staaten steht er gegenüber seinem Dienstherrn in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Von einem Beamtenverhältnis abzugrenzen ist das Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer im [[öffentlichen Dienstöffentlichen Dienst, das sich nach dem privaten Arbeits- und Tarifrecht richtet. Ein Beamtenverhältnis kann zeitlich begrenzt sein. Im öffentlichen Dienst kann ein Beamtenverhältnis in Deutschland auf Lebenszeit erst mit 27 Jahren beginnen, aber nicht gekündigt, sondern nur in bestimmten Fällen beendet werden.
Trivia
Kritisiert wird zum Beispiel, dass die Auswahl und Beförderung von Beamten nicht nach dem Leistungsprinzip erfolgt.
Siehe auch
Weblinks
Andere Lexika