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Die Frau im Mittelalter
Die rechtliche Stellung der Frau im Mittelalter war schlecht. Im kirchlichen Recht war sie zwar gleichgestellt, aber beim Zivilrecht galt germanisch-barbarisches Recht. Erst im 11. Jahrhundert wurde die Tochter z.B. überhaupt erbberechtigt, sie erhielt die Hälfte des Sohnes-Anteils am beweglichen Gut (also ohne Liegenschaft). Die Frau durfte keine schriftlichen Verträge abschliessen und auch kein Testament erstellen. Vieles davon blieb bis in die Neuzeit erhalten.
Aufgrund der vielen Kriege im Mittelalter bestand weit gehend ein Frauenüberschuss. Söhne als Nachwuchs waren deshalb deutlich gefragter als Töchter. Dies führte verbreitet zur Aussetzung von Säuglingen und Kleinkindern. Die Kirche verbot dies zwar, aber dieses Verbot setzte sich nur langsam durch.
Einige Städte waren etwas fortschrittlicher bei der Behandlung der Frauen. Sie liessen sie zum Gewerbetreiben zu. Sie nahmen sie in die Zunft auf, was ihnen den Status einer Gewerbefrau verlieh, womit sie auch Verträge abschliessen durften. Dies galt zumindest so lange, als die Frauen keine ernste Konkurrenz für die Zunft-Männer darstellten.
Immerhin erlangten einige Frauen im Mittelalter durch Erbfolge und mangels männlicher Nachfolger auch einen Herrscherinnen-Status.
Quelle
K. Schib et al.: Weltgeschichte, Band 2: Mittelalter bis Frühneuzeit