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Jugendamt

Aus PlusPedia
Version vom 5. März 2020, 07:04 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge) (Kateg. neutraler, hat nichts mit Sozialismus zu tun)
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Das Jugendamt ist in Deutschland eine Behörde, deren rechtliche Grundlagen sich im Achten Teil des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - finden. Organisatorisch ist das Jugendamt für eine Stadt bzw. Gemeinde zuständig. Das Jugendamt hat seit dem Jahr 2000 auch die Aufgabe, im Falle von häuslicher Gewalt Wege aufzuzeigen, wie Konflikte in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.

Kritik

Die Mitarbeiter von Jugendämtern sehen sich oftmals als Erfüllungsgehilfen des Staates, teilweise wird nur nach Aktenlage entschieden, d.h. es wird nicht mit den betroffenen Menschen gesprochen. Manche Politiker sehen vor allem den Schutz des Kindes als Aufgabe. So sagte Olaf Scholz (SPD): „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern.“[1]

Weblinks

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. gefunden auf welt.de am 3. März 2020