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Diskussion:Gewalt durch Deutsche
Unsauberkeiten im Artikel
In der Artikeleinleitung heißt es "Deutsche Staatsbürger verüben seit Bestand des Deutschtums illegitime Gewalt.". Der Duden definiert illegitim als "unrechtmäßig, im Widerspruch zur Rechtsordnung stehend, nicht im Rahmen bestehender Vorschriften erfolgend". Im Artikel heißt es weiter unten dann: "Deutsche bejubeln Selbstmord-Anschlag". Das ist nicht schön, aber gesetzlich nicht verboten. Es ist nicht verboten (illegitim) Gewalttaten zu bejubeln. Dies Beispiel hat im Artikel also nichts verloren. Des weiteren meint der Artikel: "Deutsche verbreiten allerorten ihre rassistische Hetze Deutsche lassen keine Gelegenheit aus, Schutzsuchende als Kriminelle darzustellen und Migration zu dämonisieren." Auch das ist nicht schön aber auch nicht verboten. Es gibt kein Gesetz dass es einem verbietet Migration für Scheiße zu halten. Gehört also auch nicht in den Artikel. --Halts Maul du Nazi! (Diskussion) 12:25, 22. Mär. 2019 (CET)
- Du irrst werter Kollege.
- Panorama Metzger ein „Mörder“? Haftstrafe für Veganerin nach Spott über Supermarkt-Todesopfer - Welt - Frankrich
- Inge Viett ist inzwischen eine 67-jährige Rentnerin. Doch die frühere RAF-Terroristin bleibt ihren Überzeugungen treu und hält Anschläge auf Bundeswehrfahrzeuge für legitim. Dafür wird sie nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Monate Gefängnis gefordert. (ntv)
- Terroranschlag im Internet gebilligt - 22-Jähriger muss zur Beratung (moz)
- Islamisten loben Anschlag in offenen Facebook-Gruppen welt.
- etc
- Mag sein! Aber man darf "Migration dämonisieren". Das ist nicht verboten! Und man darf auch "Schutzsuchende als Kriminelle darstellen". Das ist auch nicht verboten. --Halts Maul du Nazi! (Diskussion) 14:44, 22. Mär. 2019 (CET)
- Ist Bestandteil des Belegs; --Anthoney (Diskussion) 15:41, 22. Mär. 2019 (CET)
Außerdem:
- Zwei Männer wegen Online-Hetze gegen Flüchtlinge verurteilt (AA)
- Eine Putzfrau aus Vierkirchen ist vom Amtsgericht Dachau wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Sie habe „bodenlos“ über Flüchtlinge hergezogen. (merkur)
- Pegida-Gründer Bachmann wegen Volksverhetzung verurteilt (dw)
- Wegen Volksverhetzung: Münchner Pegida-Chef zu Bewährungsstrafe verurteilt (Stadtzeitung)
- Geldstrafe von 4.600 Euro Gericht verurteilt Rentnerin wegen Facebook-Hetze (RBB24)
- M. wurde zu neun Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung, seine Frau zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. (merkur)
- "Von Anfang an ist klar, dass der Angeklagte überzeugt ist, im Recht zu sein, keine Einsicht zeigt. „Haben wir überhaupt einen Rechtsstaat?“ fragt er den Richter. Und setzt zu einer Verteidigungsrede an mit Argumenten, die häufig bei entsprechenden Kommentaren im Internet verbreitet werden.
Er lebe in Armut, könne sich keinen Anwalt leisten. „Und Asylanten schwimmen im Geld, bekommen einen Anwalt gestellt“, behauptet er. Als alter Mann müsse man Angst haben, in die Stadt zu fahren. Und jetzt sollen nochmals 20 Millionen kommen, stellt er eine fiktive Zahl in den Raum. „Dieses Land geht kaputt“, glaubt der Angeklagte. Dass er sich mit seinen Kommentaren strafbar gemacht haben könnte, will er nicht einsehen. „Ich habe nur von meinem Recht auf Meinungsäußerung Gebrauch gemacht, nur Tatsachen verbreitet, aber keinen Hass.“"
- Was hat denn der Mann eigentlich konkret falsch gemacht?Beobachter (Diskussion) 16:00, 22. Mär. 2019 (CET)