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Unterschleif
Unterschleif ist eine veraltete Bezeichnung für die Unterschlagung.
Im bayerischen Schul- und Universitätsrecht wird damit die Benutzung einer unerlaubten Hilfe während einer Prüfung bezeichnet. Dazu zählt auch das Abschreiben von einer anderen Person oder von einem „Spickzettel“. Unterschleif wird in der Regel mit Erteilung der schlechtesten Note („ungenügend“) geahndet. Ebenso kann bei versuchtem Unterschleif, wie der bloßen Bereitstellung unerlaubter Hilfsmittel, verfahren werden.
Anders als oft fälschlicherweise angenommen wird, ist die beaufsichtigende Lehrkraft nicht berechtigt, Schüler bei Verdacht auf Unterschleif zu durchsuchen. Hierzu müssen die dafür zuständigen Behörden, in diesem Fall die Polizei, verständigt werden.
Weblinks
Quellenangabe
Der vorhergehende Text basiert überwiegend auf dem Artikel „Unterschleif“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 18. Dez. 2009 (Permanentlink) und steht unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0“. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |