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Meisterbrief im Handwerk
Der Meisterbrief im Handwerk ist eine Urkunde, die nach bestandener Prüfung dem Meister ausgehändigt wird. Nach Erhalt des Meisterbriefes kann der Meister sich in die Handwerksrolle eintragen lassen und erhält die Berechtigung, selbständig einen Betrieb zu führen und Lehrlinge in dem entsprechenden Handwerk auszubilden
Besonderheiten
Weitere Meisterbriefe, die von der zuständigen Handwerkskammer verliehen werden, sind:
- der goldene Meisterbrief, für das 50-jährige Jubiläum der bestandenen Meisterprüfung
- der diamantene Meisterbrief, für das 60-jährige Jubiläum der bestandenen Meisterprüfung
- der eiserne Meisterbrief, für das 70-jährige Jubiläum der bestandenen Meisterprüfung
Übersicht über zulassungspflichtige Handwerke
Die Ausübung folgender Gewerbe ist gemäß der Handwerksordnung (HwO) an einen Meisterbrief gebunden (Anlage A HwO):
- Dachdecker
- Gebäudereiniger
- Maurer und Betonbauer
- Metallblasinstrumentenmacher
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Zimmerer
- Straßenbauer
- Wärme-, Kälte-, Schallschutzisolierer
- Brunnenbauer
- Steinmetzen und Steinbildhauer
- Stukkateure
- Maler und Lackierer
- Gerüstbauer
- Schornsteinfeger
- Metallbauer
- Chirurgiemechaniker
- Karrosserie- und Fahrzeugbauer
- Feinwerkmechaniker
- Zweiradmechaniker
- Kälteanlagenbauer
- Informationstechniker
- Kraftfahrzeugtechniker
- Landmaschinenmechaniker
- Büchsenmacher
- Klempner
- Installateur und Heizungsbauer
- Elektrotechniker
- Elektromaschinenbauer
- Tischler
- Boots- und Schiffbauer
- Seiler
- Bäcker
- Konditor
- Fleischer
- Augenoptiker
- Hörgeräteakustiker
- Orthopädietechniker
- Orthopädieschuhmacher
- Zahntechniker
- Friseure
- Glaser
- Glasbläser und Glasapparatebauer
- Vulkaniseure und Reifenmechaniker
Links und Quellen
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Meisterbrief im Handwerk) vermutlich nicht.
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