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Diskriminierungsverbot

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Das Diskriminierungsverbot, auch Benachteiligungsverbot, untersagt, Menschen wegen bestimmter Merkmale oder Tatsachen ungleich zu behandeln, wenn dies zu einer Diskriminierung, also einer Benachteiligung oder Herabwürdigung einzelner führt, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt. Das Verbot gilt in demokratischen Staaten grundsätzlich für jedes Staatshandeln.

Lebenswirklichkeit versus Diskriminierungsverbot

Dies Gesetz geht vollkommen an der Lebenswirklichkeit vorbei, da wohl fast jeder Mensch irgendwann mal oder sogar öfters aufgrund bestimmter Merkmale oder Tatsachen benachteiligt wurde. Du bekommst den Mietvertrag nicht, weil dem Vermieter dein Gesicht nicht gefällt, erhälst den ausgeschriebenen Job nicht, weil dem Arbeitgeber deine Sprechweise unangenehm ist. Würde jeder wegen solchen Diskriminierungen vor Gericht gehen, müssten jeden Tag tausende von Prozessen wegen Verletzung des Diskriminierungsverbots stattfinden.

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