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Patent
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen oder eine Lizenz zu vergeben. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt. In Deutschland gilt gemäß § 16 Patentgesetz eine Schutzfrist von 20 Jahren.
Der Patenteigner hat das Recht, eine Nachahmung und Nutzung seiner geschützten Erfindung für einen bestimmten Zeitraum zu verhindern. Dadurch kann er einen Preis aushandeln und zum Beispiel die Forschungs- und Entwicklungskosten der Erfindung sowie darüber hinaus auch einen Profit erhalten.[1]
Andere Lexika
- Patent – Definition im Gabler Wirtschaftslexikon