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Generalstaatsanwalt

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Generalstaatsanwalt ist in der Bundesrepublik Deutschland die Amtsbezeichnung für einen Staatsanwalt innerhalb einer bestimmten Besoldungsgruppe der Beamten. Der Begriff wird auch als Übersetzung ähnlicher Amtsbezeichnungen aus Rechtsordnungen anderer Staaten verwendet. In den höheren Instanzen ab dem Oberlandesgericht gilt die Bezeichnung Generalstaatsanwaltschaft für eine Organisationseinheit mit mehreren Staatsanwälten.

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