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Berufsverbot
Als Berufsverbot wird die Anordnung eines Staates bezeichnet, die einer konkreten Person oder Personengruppe bestimmte berufliche Tätigkeiten untersagt. Nicht gemeint sind allgemeine Zulassungs- und Zugangsbeschränkungen wie die Forderung nach Qualifikationsnachweisen und Bildungsabschlüssen. Davon abzugrenzen ist das Beschäftigungsverbot, das einem Arbeitgeber auf gesetzlicher Grundlage die Beschäftigung eines Arbeitnehmers – in der Regel zu dessen Schutz – verbietet.
Im juristischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland kann ein Berufsverbot wegen einer Straftat ausgesprochen werden. Berufsverbote greifen unmittelbar und direkt in die Berufsfreiheit des Grundgesetzes ein.[1] Eingriffe in der Berufsfreiheit bedürfen daher einer gesetzlichen Grundlage. Allerdings gab es in Westdeutschland und in der DDR bis 1989 auch politische Gründe für ein Berufsverbot, zum Beispiel für Mitglieder bestimmter politischer Parteien. In Diktatur gehören Berufsverbote zu den allgemeinen Methoden, um politische Gegner zu bekämpfen.
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