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Gastarbeiter

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Der Begriff Gastarbeiter bezeichnet Mitglieder einer Personengruppe, denen aufgrund von Anwerbeabkommen ein zeitlich befristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR zur Arbeitsaufnahme gewährt wurde. Der Begriff wurde jedoch seit den 1970er Jahren in der Bundesrepublik auch nach faktischem Wegfall der zeitlichen Befristung ohne weitere Differenzierung als Bezeichnung für Arbeitsmigranten umgangssprachlich verwendet.

Kritik am Begriff des Gastarbeiters

Bereits Anfang der 1970er Jahre wurde der Begriff von einigen Soziologen als euphemistisch betrachtet.[1] Wer lässt schon seine Gäste bei sich arbeiten?

Heute wird der Begriff „Gastarbeiter“ – insbesondere in der Fachliteratur – häufig in Anführungsstriche gesetzt.[2]

Links und Quellen

Siehe auch

Weblinks

Bilder / Fotos

Literatur

Einzelnachweise

  1. Marianne Krüger-Potratz: Interkulturelle Bildung. Eine Einführung. Münster u. a. 2005, ISBN 3-8309-1484-9, S. 191 f.
  2. Harald Ermisch: Minderheitenschutz ins Grundgesetz? Münster/Hamburg/London 2000, ISBN 3-8258-4740-3, S. 3; Ulrich Rosar: Ethnozentrismus in Deutschland. Eine Komparative Analyse 1980 bis 1996. Wiesbaden 2001, ISBN 3-531-13654-2, S. 133; Stefan Hradil: Die Sozialstruktur Deutschlands im internationalen Vergleich. 2. Auflage. Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14939-3, S. 56.

Andere Lexika