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Islamkritik

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Islamkritik beschreibt die theologische, ethische oder politische Kritik am Islam und kann eine Form der Religionskritik sein. In der Meinungswirtschaft und in Talk-Sendungen werden jedoch oft auch anti­muslimische oder Äußerungen als Islamkritik bezeichnet, die weniger auf Fakten als auf Ressentiments beruhen und sich pauschal gegen Muslime richten.

Gegenstände der Kritik

Verhältnis von Staat und Religion

Die unteilbare Einheit von Staat/Politik, Gesellschaft und Recht einerseits und Religion andererseits unter dem Primat der Religion ist ein Grundpostulat der Lehre und ein konstitutiver Bestandteil der Struktur des Islam. Das in Europa im Zeitalter der Aufklärung entwickelte philosophisch mit der Zweiweltentheorie begründete Konzept der institutionellen Trennung von Staat und Religion, ist dem Islam folglich wesensfremd.

Weltanschauungs- und Geistesfreiheit

Der sich im raum-zeitlich unabhängige Geltungsmacht beanspruchenden Koran niederschlagende absolute und universelle Anspruch auf das Wahrheitsmonopol des Islam negiert explizit eine gleichberechtigte Koexistenz mit anderen Religionen, Weltanschauungen und Ideologien. Dieser Anspruch auf Wahrheitsmonopol korrespondiert eng mit dem gleichartigen Anspruch End- und Höhepunkt des menschlichen Wissens zu sein, welcher eine ganzheitliche Normierung der Geistestätigkeit nach den Grundsätzen islamischer Sicht und Deutung der Welt, beinhaltet.

Meinungsfreiheit und Religionskritik

Verhältnis zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Die aus dem Koran eindeutig und unmissverständlich ableitbare Sakralisierung der seitdem siebten Jahrhundert bestehenden Herrschafts- und Gesellschaftsordnung dient der Begründung und Rechtfertigung eines despotischen Regierungssystems, das auf personalen und paternalistischen Gefolgschafts- und Treueverhältnissen der Herrschaftsunterworfenen gegenüber dem rechtlich an keine legalen Normen oder Gesetze gebundenen, in der Ausübung seiner Herrschaft durch keinerlei institutionelle Regulative und formelle Kontrollverfahren eingeschränkten und niemandem gegenüber rechenschaftspflichtigen Führer, basiert. Die absolute Gültigkeit beanspruchende islamische Rechtssystem der Scharia ist ein theoretisches totalitäres Konstrukt zum Zweck der vollständigen und umfassenden Reglementierung und Regulierung aller gesellschaftlichen und privaten Lebensäußerungen der ihr unterworfenen Individuen im Sinne islamischer Rechtsnormen.

Gleichberechtigung von Muslimen und Nichtmuslimen

Der Leitsatz der Überlegenheit sowie Herrschaftsberechtigung und- ermächtigung der Umma (Gemeinschaft der Rechtgläubigen) gegenüber allen anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, impliziert die kategorische Ablehnung der Gleichberechtigung und friedlichen Koexistenz von Muslimen und Nichtmuslimen und geht mit der expliziten Forderung der systematischen und strukturellen Subordinierung der Ungläubigen gegenüber den Muslimen und der Festlegung einer hierarchisch gegliederten Abstufung derselben untereinander hinsichtlich ihrer jeweiligen religiösen und weltanschaulichen Gruppenzugehörigkeit, einher. Die Realisierung der systematischen und strukturellen Unterordnung der Ungläubigen erfolgt durch die Anwendung der sogenannten Dhimma, einer von muslimischer Seite jederzeit kündbaren unter Erpressung zu Stande kommenden formal vertraglichen Übereinkunft zwischen Muslimen und Ungläubigen zur Errichtung eines religiösen Apartheidsystem bei Dominanz der Muslime über die gewaltsam unterworfenen Ungläubigen.

Gleichberechtigung der Geschlechter

Die Ungleichstellung der Geschlechter stellt ein Strukturprinzip des Islam dar. Ausgehend von der pseudo-anthropologisch mit der irreversiblen intellektuellen und moralischen Unterlegenheit des weiblichen gegenüber dem männlichen Geschlechts legitimierten und begründeten Ungleichwertigkeit von Männern und Frauen wird die Gleichberechtigung derselben verworfen.

Heteronormativität

Gewalt und Krieg

Sklaverei

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