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Weihinschrift
Eine Weihinschrift (auch Weiheinschrift; lateinisch tituli sacri) diente in der Antike der Dokumentation einer Votivgabe an eine Gottheit in Form einer Inschrift. Weihinschriften konnten von Personen des öffentlichen Lebens, Militärs oder von privaten Personen besorgt werden. Sie konnten direkt auf dem geweihten Gegenstand oder auf einer zusätzlichen Tafel (tabula) angebracht sein. Eine besondere Stellung haben Inschriften auf Weihaltären. Diese sind häufig erhalten geblieben und geben Auskunft über Personen und die Verehrung von Gottheiten.
Aufbau
Weihinschriften beinhalteten gewöhnlich den Namen des Weihenden (Dedikant), den Namen der Gottheit, der das Opfer gegeben wird, sowie einem die Weihung beschreibenden Verbum. Diese Grundangaben können durch Hinweise auf den Anlass der Weihung ergänzt werden. Besonders in der römischen Kultur waren Weihinschriften formalisiert. Häufig genügten Anfangsbuchstaben oder einfache Abkürzungen um die gewünschte Formel wiederzugeben.
Gängige lateinische Formeln waren beispielsweise:
D S I M | D(eo) S(oli) I(nvicto) M(ithrae) | „Dem unbesiegten Sonnengott Mithras“ | |
IN H D D | IN H(onorem) D(omus) D(ivinae) | „zu Ehren des göttlichen Kaiserhauses“ | |
I O M | I(ovi) O(ptimo) M(aximo) | „dem größten und besten Jupiter“ | |
SAC | SAC(rum) | „der Gottheit geweiht“ | |
S M D | S(acrum) M(atri) D(eum) | „geweiht der Göttermutter“ | |
D | D(edit) | „er gab“ | |
D D | D(onum) D(edit) | „er hat als Geschenk gegeben“ | |
V S | V(otum) S(olvit) | „er hat sein Gelübde eingelöst“ | |
V S L M | V(otum) S(olvit) L(ibens) M(erito) | „er hat sein Gelübde gern und nach Gebühr eingelöst“ | |
V S L L M | V(otum) S(olvit) L(ibens) L(aetus) M(erito) | „er hat sein Gelübde gern, freudig und nach Gebühr eingelöst“ | |
P | P(osuit) oder P(osuerunt) | „er hat bzw. sie haben errichtet” |
Literatur
- Franz Georg Maier: Weihinschrift. In: Lexikon der Alten Welt, S. 3263.
- Leonhard Schumacher: Römische Inschriften. Reclam, Stuttgart 1988. S. 109ff.